Finanzhof weist erste Rentenklage zurück

  31 Mai 2021    Gelesen: 397
Finanzhof weist erste Rentenklage zurück

Der Kläger verliert, doch das Urteil dürfte weitreichende Folgen für Rentner in Deutschland haben: Der Bundesfinanzhof weist die Klage eines Steuerberaters gegen die aktuelle Rentenbesteuerung ab. Die Richter legen allerdings eine konkrete Berechnungsformel vor, an der sich die Politik nun orientieren muss.

Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Steuerberaters wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zurückgewiesen. Diese liege in dem vorliegenden Fall nicht vor, weshalb die Revision unbegründet sei, urteilte das höchste deutsche Steuergericht in München. Demnach erhielt der Mann im Ruhestand mehr steuerfreie Renten, als er im Erwerbsleben an Altersvorsorgebeträgen versteuert hatte. Die Revision sei unbegründet, entschied der Bundesfinanzhof.

Die Richter legten allerdings erstmals eine konkrete Formel für die Berechnung der doppelten Besteuerung fest. Die wird für künftige Rentner relevant. Nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzgerichts dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden. Außerdem muss die höhere Lebenserwartung von Frauen mit berücksichtigt werden. Das heißt, dass beim steuerfreien Rentenbezug nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, sondern auch die eines möglicherweise länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente zu berechnen seien.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Renten hat diese Entscheidung nicht. In der Zukunft könnten diese jedoch groß sein, denn der Bundesfinanzhof legt dem Bundesfinanzministerium damit eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Rentenbesteuerung nahe. Der Grundfreibetrag diene der Absicherung des Existenzminimums und dürfe nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden. "Unsere Antwort lautet nein," sagte die Senatsvorsitzende Jutta Förster zu dieser Frage, die unter Steuerrechtlerin seit bald 20 Jahren diskutiert wird.

Aktuelle Regelung wurde 2005 eingeführt

Ursprung des Verfahrens ist die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Bis dahin waren Renten steuerfrei, die Beiträge wurden aber aus dem versteuerten Lohn gezahlt. Seit 2005 müssen Renten versteuert werden - die Besteuerung erfolgt also "nachgelagert". Die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten können während des Berufslebens aber als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Bis 2040 gilt eine Übergangsregelung, die nach Ansicht der Kläger zu Ungerechtigkeiten führte. Bei einer Niederlage vor Gericht hätten dem Bund Steuer-Mindereinnahmen von jährlich ein bis zwei Milliarden Euro gedroht. Um 11 Uhr soll ein weiteres Urteil zur Rentenbesteuerung am Bundesfinanzhof verkündet werden.

Quelle: ntv.de, als/rts/AFP


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