Diese Lockerungen gelten für Geimpfte und Genesene

  01 Juni 2021    Gelesen: 789
  Diese Lockerungen gelten für Geimpfte und Genesene

Die Corona-Regeln für vollständig Geimpfte und Genesene sind jetzt auch bundesweit gelockert. Was bedeuten die Erleichterungen genau und wie werden sie umgesetzt? Ein Überblick.

Die von Bundestag und Bundesrat zuletzt verabschiedete entsprechende Verordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Geimpfte und Genesene dürfen sich demnach im privaten Rahmen wieder ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte und Genesene laut Verordnung künftig ebenso wie Kinder unter 14 nicht mehr mit. Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht mehr.

Die Regierung begründet die Lockerungen damit, dass von Geimpften und Genesenen nur noch ein Restrisiko für Ansteckungen ausgeht, weshalb man ihnen Grundrechte nicht weiter vorenthalten dürfe. Hintergrund sind allerdings auch drohende Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die sogenannte Bundesnotbremse.

Kein negativer Test mehr beim Einkaufen erforderlich

Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und Genesene nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne – etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Personenbeschränkungen für kontaktlose Individualsportarten, also beispielsweise Joggen, entfallen für diese Gruppen ebenfalls. Zudem müssen sie beim Einkaufen oder beim Friseur keinen negativen Test mehr vorweisen. Es reicht dann der Impfnachweis, etwa das gelbe Impfheft oder ein von den Impfzentren ausgefülltes Formular. Künftig soll ein digitaler Ausweis genutzt werden. Um eine überstandene Erkrankung nachzuweisen, nennt die Verordnung als Möglichkeit auch einen „Genesenenausweis“.

Die Maskenpflicht an bestimmten Orten und das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin für alle.

Wer gilt als „geimpft“ oder „genesen“?

Als „vollständig geimpft“ gilt, wer alle vorgesehenen Dosen eines zugelassenen Impfstoffs erhalten hat, zusätzlich müssen seit der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sein. Dann hat man den vollen Impfschutz. Bei zuvor von einer Covid-19-Erkrankung Genesenen kann dazu auch eine einzige Dosis genügen. Als „genesen“ gelten Personen, die nachweislich eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben. Der positive PCR-Befund muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.

Sowohl für Geimpfte als auch für Genesene gilt zusätzlich, dass sie keine akuten Symptome wie Atemnot, Husten oder Fieber haben dürfen.

Wieviele Menschen profitieren von den Lockerungen?
Vollständig geimpft sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts bisher knapp 7,6 Millionen Menschen in Deutschland (9,1 Prozent). Fast 27 Millionen Menschen haben eine Erstimpfung erhalten (32,3 Prozent). Vor allem der ältere Teil der Bevölkerung ist zunehmend geimpft.

Gesundheitsminister Spahn sagte, bald könnten viel mehr Jüngere geimpft werden. Es gehe jetzt noch um wenige Wochen, dann würden alle über 16-Jährigen ein Impfangebot bekommen. Wenn es soweit sei, brauche man aber auch die Impfbereitschaft.

Wie wird Urlaub in den Sommerferien möglich sein?

Bundeskanzlerin Merkel zeigte sich optimistisch, dass Sommerurlaub in Europa auch für Ungeimpfte möglich sein wird. Wenn man sehe, welch‘ niedrige Inzidenzen einige europäischen Partnerländer wie Portugal jetzt schon hätten, dann sei sie sehr „hoffnungsfroh“, sagte Merkel nach dem EU-Gipfel in Porto, zu dem sie per Video zugeschaltet war.

deutschlandfunk


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