Die Grenzwerte seien von 2010 bis 2016 in 26 Städten systematisch und fortdauernd überschritten worden, heißt es in der Urteilsbegründung. Strafen oder Sanktionen sind mit dem Urteil gegen die Bundesrepublik zunächst zwar nicht verbunden, ausgeschlossen sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten jedoch nicht. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Krise. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und Hamburg.
Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. Dazu gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart.
deutschladfunk
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