Gemäß der entsprechenden Änderung richtet die von der zuständigen Exekutivbehörde bestimmte Stelle (Institution) ein Register der Kriegsveteranen im elektronischen Informationssystem der von der zuständigen Exekutivbehörde bestimmten Stelle (Institution) ein, um eine einzige Datenbank der Kriegsveteranen zu erstellen .
Die Regelungen für die Registrierung von Kriegsveteranen werden von der von der jeweiligen Exekutive befugten Stelle (Institution) festgelegt.
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