Gemäß der Verordnung sind die 2003 geborenen Staatsbürger der Republik Aserbaidschan, die am Tag der Einberufung 18 Jahre alt sind, sowie die 1986-2002 geborenen und unter 35 Jahre alt und die Staatsbürger ohne Aufschubrecht vom 1. bis 30. Juli 2021 zum aktiven Wehrdienst eingezogen werden sollen.
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