Laut Azvision.az können Personen über 18 Jahren die angebotenen Dienste nur in Innenräumen nutzen, wenn sie einen COVID-19-Pass besitzen.
Betreten ungeimpfte Personen diese Einrichtungen, nicht der Person, sondern der Eigentümer wird der Einrichtung, mit einer Geldstrafe belegt. Artikel 211 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sieht eine Geldstrafe von 200 bis 400 Manat für Einzelpersonen und 3.000 bis 4.000 Manat für Beamte vor, wenn sie gegen das Anti-Epidemie-, Hygiene- und Quarantäne-Regime verstoßen.
- alle medizinischen und pharmazeutischen Unternehmen, unabhängig von der Eigentumsform;
- alle Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, unabhängig von der Eigentumsform;
Gleichzeitig müssen alle Personen über 18 Jahre, die an berufsbildenden Hochschulen und Sekundarschulen studieren, einen COVID-19-Pass besitzen.
Es ist zu beachten, dass die Dauer des speziellen Quarantäneregimes in Aserbaidschan bis zum 1. November verlängert wurde.
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