Den Angaben zufolge wird ab dem 11. Oktober für alle Personen, die an Verfahren in geschlossenen Räumen unmittelbar beteiligt sind, ein COVID-19-Pass (Impf- oder Immunitätszeugnis) oder eine Gegenanzeige gegen den Impfstoff benötigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen Personen, für die eine Haftmaßnahme in Form von Festnahme oder Verwaltungshaft ausgewählt wurde, keinen COVID-19-Pass oder eine Kontraindikationsbescheinigung für einen Impfstoff haben, ihre Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Format der Videokonferenz bereitgestellt werden.
Ist dies nicht möglich oder ist die persönliche Teilnahme dieser Personen an der Gerichtsverhandlung erforderlich, wird ihre unmittelbare Teilnahme unter strikter Beachtung der medizinischen und präventiven sowie sanitären und hygienischen Vorschriften gewährleistet.
Richter, Mitarbeiter des Gerichtsapparats und Bürger müssen in Gerichtsgebäuden sowie bei Verfahren in geschlossenen Räumen medizinische Masken tragen, medizinische und präventive Regeln und soziale Distanz einhalten.
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