Das Gericht wies auch den Antrag Armeniens auf Schließung des Militärischen Beuteparks zurück, berichtet AzVision.
Gleichzeitig wurde der Anspruch Armeniens auf die Untersuchung von Kriegsverbrechen durch Aserbaidschan nicht erfüllt.
Die Nichtbefriedigung des Anspruchs der Armenier in diesen drei Punkten ist darauf zurückzuführen, dass die aserbaidschanische Seite dem Gericht Beweise rechtzeitig und begründet vorgelegt hat.
Das Gericht hat beschlossen, dringende Maßnahmen des armenischen Staates gegen Gruppen und Einzelpersonen zu ergreifen, die in Armenien aus ethnischen Gründen gewalttätige Anrufe tätigen.
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