„Zwölf in Griechenland akkreditierte Mitglieder der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation wurden zur Persona non grata erklärt“ - teilte das Außenministerium mit.
Es wurde erklärt, dass diese Entscheidung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens von 1961 über diplomatische Fragen und des Wiener Übereinkommens von 1963 über konsularische Fragen getroffen wurde.
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