Wann aus Krieg ein Kriegsverbrechen wird

  20 April 2022    Gelesen: 694
  Wann aus Krieg ein Kriegsverbrechen wird

Morde, Vergewaltigungen, Raketenangriffe auf Krankenhäuser oder Theater. Russland werden Kriegsverbrechen in der Ukraine vorgeworfen. Aber wann wird aus Krieg ein Kriegsverbrechen und wie könnten die Soldaten und Putin zur Rechenschaft gezogen werden?

Tausende Zivilisten sind Russlands Krieg gegen die Ukraine bereits zum Opfer gefallen. Ob bei den barbarischen Attacken in Butscha oder Raketenangriffen auf Krankenhäuser, Theater und sonstige zivile Gebäude. Die Vereinten Nationen haben bis vorige Woche bereits mindestens 1932 getötete und 2589 verletzte Zivilisten "offiziell" gezählt. Geschätzt wird, dass die tatsächliche Zahl noch viel höher liegt.

Haben die russischen Soldaten mit diesen Taten die Schwelle vom Krieg zum Kriegsverbrechen überschritten? Ja, sagt Militärexperte Thomas Wiegold im ntv-Interview. "Krieg bedeutet immer Verletzung und Tod, bedeutet auch, dass Zivilisten darunter leiden und auch sterben. Aber es gibt Grenzen, die das humanitäre Völkerrecht vorgibt. Wenn beim Beschuss einer militärischen Einrichtung auch Zivilisten ums Leben kommen und der Gegner auch weiß, dass sie ums Leben kommen, dann darf er das trotzdem, so bitter das klingt."

Die gezielte Tötung von Zivilisten ist dagegen völkerrechtswidrig. "Und nach allem, was wir in Butscha gesehen haben, hat Russland gezielt diese Grenze überschritten."

Abkommen aus 1949 sollen Zivilisten schützen

Wiegold erklärt, dass das zentrale Prinzip des humanitären Völkerrechts der sogenannte Unterscheidungsgrundsatz ist: Armeen müssen im Krieg zwingend zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheiden. Tötet ein Soldat einen gegnerischen Soldaten, ist das legitim. Anders sieht es aus, wenn Zivilisten zu Schaden kommen.

Grundlage für den Schutz der Zivilbevölkerung sind vor allem die Genfer Konventionen aus dem Jahr 1949. Dieses Vertragswerk haben fast alle Länder der Welt unterschrieben - auch Russland. Die Staaten haben sich darauf geeinigt, Zivilisten in einem Krieg so gut es geht zu schützen, sie nicht gezielt zu töten, zu verletzen oder zu misshandeln.

Grundsätzlich ausgeschlossen werden zivile Opfer aber durch die Genfer Konventionen nicht. So können Attacken auf militärische Einrichtungen auch zivile Opfer nach sich ziehen, ohne dass dies als Kriegsverbrechen verurteilt werden kann. Damit werde die "militärische Effektivität berücksichtigt", erklärte Völkerrechtsexperte Christian Marxsen vom Max-Planck-Institut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das, was man "gemeinhin als Kollateralschaden" bezeichnet.

Ein solcher "Kollateralschaden" ist die massenhafte Ermordung friedlicher Zivilisten auf den Straßen von Butscha aber sicher nicht. Die rechtssichere Aufbereitung der Taten ist trotzdem kompliziert und langwierig. Deshalb werden auch in den offensichtlichsten Fällen aufwändig Beweise gesichert. Zum Beispiel muss in einem möglichen Prozess bewiesen werden, dass die Zivilisten keine Waffe auf die russischen Angreifer gerichtet haben und so zu einem legitimen Ziel geworden sind, sagt Marxsen.

Kriegsverbrechen als Militärtaktik?

Ein unwahrscheinliches Szenario, wenn man sich die Vielzahl der russischen Attacken anschaut. Stattdessen - so scheint es - wird die Zivilbevölkerung gezielt angegriffen, um die Menschen in der Ukraine mürbe zu machen. Janine Uhlmannsiek von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International spricht im ntv-Interview von einer Kriegstaktik. "Klar ist, dass die Geschichte russischer Militärinterventionen von einer Missachtung der Rechte der Zivilbevölkerung und von Kriegsverbrechen geprägt ist. Wir haben in Syrien, aber auch im eigenen Land, in Tschetschenien, gesehen, wie das russische Militär skrupellos gegen die Zivilbevölkerung vorgeht und schlimmste Kriegsverbrechen begeht."

Dass russische Soldaten Kriegsverbrechen begehen, scheint angesichts der Taten von Butscha und anderswo eindeutig. Das Problem ist, dass die internationalen Behörden Russland davon nicht abhalten und dafür bestrafen können.

Das höchste UN-Gericht, der Internationale Gerichtshof in Den Haag, hat zwar längst angeordnet, dass Russland die militärische Gewalt beenden müsse. Aber mehr als eine Absichtserklärung ist das nicht. Es gibt schließlich keine Weltpolizei.

Der Internationale Strafgerichtshof - ebenfalls mit Sitz in Den Haag - hat bereits Ermittlungen eingeleitet. Die Einrichtung eines Kriegsverbrechertribunals - wie nach den Gräueltaten im Jugoslawien-Krieg oder dem Völkermord in Ruanda in den 1990er Jahren geschehen - ist aber unwahrscheinlich, weil Russland als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats dieses per Veto verhindern kann.

"Putin würde nicht erscheinen"

Und dass Putin höchstselbst als Oberbefehlshaber der russischen Streitkräfte eines Tages in Den Haag vor Gericht landet, ist genauso undenkbar. "Herr Putin würde wahrscheinlich gar nicht erscheinen. Und man würde auch keine Mittel und Wege finden, ihn dort gegen seinen Willen hinzubekommen. Aber selbst wenn es eine Verurteilung gäbe, würde Russland das Urteil sicherlich nicht anerkennen und wir würden keine Vollstreckung des Urteils sehen", erklärt Völkerrechts-Professor Pierre Thielbörger von der Ruhr-Universität Bochum im ntv-Interview.

Der Internationale Strafgerichtshof kann zwar ermitteln, ist aber letztlich ein zahnloser Tiger. Denn das Gericht ist auf die Mitwirkung der Staaten angewiesen. Und Russland ist überhaupt kein Mitglied des Gerichtshofs, es würde also keine Staatsbürger nach Den Haag überstellen.

Niemand könne einen etwaigen Haftbefehl gegen Putin ausführen, sagt Völkerrechtsexpertin Elisabeth Hoffberger-Pippan von der Stiftung Wissenschaft und Politik im ntv-Interview. Das heißt, man müsste warten und darauf hoffen, dass Putin irgendwann nicht mehr Präsident von Russland ist und von einer "neuen, etwas völkerrechtsfreundlicheren Regierung ausgeliefert wird".

"Damit die Wahrheit ans Licht kommt"

Offensichtlich ist man aber notfalls bereit, lange zu warten. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat jedenfalls unmittelbar nach den Gräueltaten in Butscha einen langen Atem bei der Verfolgung der Kriegsverbrechen angekündigt. "Diese Kriegsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben. Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt bereits. Jetzt geht es darum, vor Ort Beweise zu sichern und Zeugen zu vernehmen, damit die Wahrheit, und zwar die ganze Wahrheit ans Licht kommt." Die Bundesregierung hat dem Internationalen Strafgerichtshof sowie der Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats jeweils eine Million Euro zur Verfügung gestellt.

Es ermittelt auch nicht nur Den Haag im Fall russischer Kriegsverbrechen. Denn bei Völkerrechtsverstößen gilt das sogenannte Weltrechtsprinzip. Das besagt, alle Staaten der Welt dürfen einzeln zu schwerwiegenden Verbrechen ermitteln und auch Strafen verhängen. Auch in Deutschland wurden deshalb bereits Ermittlungen aufgenommen. Der Generalbundesanwalt hat das Bundeskriminalamt (BKA) angewiesen, Hinweise auf Kriegsverbrechen auszuwerten. Hierbei wird das BKA vom BND unterstützt, der wiederum Hinweise vom ukrainischen Geheimdienst bekommt. Die Ukraine selbst sammelt seit Kriegsbeginn ebenfalls Beweise für Kriegsverbrechen russischer Soldaten.

Bidens Völkermord-Vorwurf

US-Präsident Joe Biden geht beim Blick auf die russischen Gräueltaten in der Ukraine sogar längst einen Schritt weiter. Er wirft Russland Völkermord vor. Doch der Begriff ist umstritten und Biden ist für die Aussage auch kritisiert worden. Gemäß Artikel 2 der UN-Konvention handelt sich bei einem Völkermord um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, "begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören".

Experten sehen dafür Anzeichen, aber weisen darauf hin, dass die Feststellung eines Genozids rechtlich kompliziert ist. Ja, Russland leugne das Existenzrecht der ukrainischen Nation, "aber bestreiten sie auch das Existenzrecht der Ukrainer als Volk oder nur ihr Recht, sich als Ukrainer zu begreifen?", fragt der Politikwissenschaftler David Simon von der Yale-Universität. Letzteres wäre nicht von der Völkerrechtskonvention der Vereinten Nationen abgedeckt, so der Genozid-Experte.

Diese juristische Spitzfindigkeit lässt vermuten, dass die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen in der Ukraine noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird.

Quelle: ntv.de


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