Der Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015. Den Statistikern zufolge hat es wenige Monate davor rund 5,5 Millionen schlechter bezahlte Jobs in Deutschland gegeben. Inzwischen seien davon vier Millionen unter den Schutz des Mindestlohns gekommen. Die restlichen 1,5 Millionen Jobs fallen laut Statistikamt unter Ausnahmeregelungen etwa für Lehrlinge, Praktikanten und Minderjährige. Zudem erlaubt eine Übergangsregelung in bestimmten Branchen geringere Löhne, wenn dies durch Tarifverträge geregelt ist.
Vom Mindestlohn profitieren demnach vor allem Beschäftigte, in deren Betrieben keine Tarifverträge gelten. Vier Fünftel der nun geschützten geringen bezahlten Jobs bestünden in Betrieben, die nicht tarifgebunden seien. Die meisten davon seien mit je einer halben Million im Einzelhandel und in der Gastronomie.
Das Statistikamt stützt sich auf erste Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung für den April 2014. Es macht keine Aussagen dazu, wie viele der Stellen mit Einführung des Mindestlohns womöglich wegfielen. Damit hatten sich zuvor bereits Forscher bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt, die in ihrer Studie aber Entwarnung geben: Es gebe keine massiven Jobverluste. Diese Einschätzung teilt auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). "Die Übergänge von Beschäftigung in Arbeitslosigkeit haben infolge des Mindestlohns offenbar nicht zugenommen", stellt sie in ihrem Wirtschaftsbericht Deutschland fest.
Ganz folgenlos bleibt der Mindestlohn zumindest für die Verbraucher aber nicht. So müssen sie für Erdbeeren und Spargel in diesem Jahr wohl mehr bezahlen, wie etwa der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeerbauern und der Spargel-Erzeugerverband Franken mitteilten. Demnach sei bei den Früchten ein Preisanstieg von bis zu 20 Prozent zu erwarten, das Gemüse wiederum dürfte um bis zu zehn Prozent teurer werden.
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