Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Eine Sprecherin des Koordinierungsstabs Flüchtlinge erklärte, man werde die Begründung der Entscheidung zunächst prüfen und dann gemeinsam mit dem Bezirksamt Altona und dem städtischen Betreiber von Unterkünften "Fördern & Wohnen" entscheiden, ob das Oberverwaltungsgericht angerufen wird.
Nach Auskunft des Bezirksamtes ist die reguläre Baumfällsaison Ende März ausgelaufen. Wenn die Sondererlaubnis nicht bis Freitag wahrgenommen werde, müsse erneut geprüft werden, hieß es am Dienstag. Frühestens ab Juli wären dann Fällungen denkbar.
Es dürfen keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden
Angesichts des Anwohnerprotests hatte "Fördern & Wohnen" die Baumfällarbeiten bis Donnerstagmittag aufgeschoben. Das Verwaltungsgericht, das eigentlich erst am Donnerstag entscheiden wollte, beschleunigte das Verfahren daraufhin erneut, wie die Gerichtssprecherin sagte.
Zur Begründung der Entscheidung hieß es, dass "der Eilantrag der Antragsteller nicht offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg sei. Insbesondere seien die geltend gemachten umweltrechtlichen Verfahrensansprüche zu prüfen." Vor der erforderlichen näheren Prüfung im Eilverfahren dürften keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Das Gericht untersagte vorerst alle Vorarbeiten für den Bau der Flüchtlingsunterkunft.
Der Anwalt des klagenden Anwohners, Rüdiger Nebelsiek, wollte die Entscheidung des Gerichts am Mittwoch nicht kommentieren. Er hatte am Dienstag das Vorgehen der Behörden kritisiert. Die Baugenehmigung sei überraschend schnell erteilt worden. Sie kollidiere klar mit dem europäischen Umweltrecht.
Quelle : welt.de
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