Dem Erlass zufolge wurden die Leiter der lokalen Exekutivorgane mit neuen Befugnissen ausgestattet.
Gemäß dem Dekret wird dem Leiter der lokalen Exekutivbehörde die Befugnis erteilt, die Namen von Straßen und Plätzen in menschlichen Siedlungen zu vergeben und zu ändern, Adressschilder mit den Namen der in das Adressregister aufgenommenen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen und Nummern von Immobilienobjekten zu erstellen.
Die Exekutivorgane sind zudem befugt, vorhandene Adressschilder regelmäßig zu kontrollieren und bei Feststellung von Zerstörungen oder Beschädigungen an diesen in entsprechender Reihenfolge Anzeige zu erstatten.
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