AzVision teilt mit, dass dies von der Agentur „Reuters“ unter Berufung auf ihre Quellen gemeldet wurde.
In den Informationen wird darauf hingewiesen, dass die Klausel über die jährliche Zuweisung von 2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für militärische Zwecke dringend aus dem Haushaltsfinanzierungsgesetz gestrichen wurde.
Durch diese Änderung kann sich Berlin weiterhin auf seine bisherige Zusage konzentrieren, den entsprechenden Betrag über 5 Jahre statt über 1 Jahr auszugeben.
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