Dem Dekret zufolge wurde das am 13. November 2023 in Ankara unterzeichnete „Abkommen über die Zusammenarbeit im Kulturbereich zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Republik Türkei“ genehmigt.
Nach Inkrafttreten des in dieser Verordnung aufgeführten Abkommens muss das aserbaidschanische Kulturministerium garantieren, dass seine Bedingungen eingehalten werden.
Das Außenministerium Aserbaidschans benachrichtigt die Regierung der Republik Türkei über den Abschluss der innerstaatlichen Verfahren, die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlich sind.
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