Kreml muss nicht an Yukos-Aktionäre zahlen

  21 April 2016    Gelesen: 567
Kreml muss nicht an Yukos-Aktionäre zahlen
2014 entscheidet ein Gericht, dass Russland den ehemaligen Aktionären des zerschlagenen Erdölkonzern Yukos eine Entschädigung zahlen muss. Ein neuer Prozess bringt nun ein anderes Urteil. Es wird nicht das letzte gewesen sein.
Im Streit um den zerschlagenen russischen Erdölkonzern Yukos hat Russland überraschend einen Erfolg errungen. Ein Zivilgericht in Den Haag urteilte, dass Russland keine 50 Milliarden Dollar Entschädigung an die ehemaligen Aktionäre des Konzerns zahlen müsse. Die Richter erklärten damit einen Spruch des internationalen Schiedsgerichts in Den Haag von 2014 für ungültig.

Nach Ansicht der Richter war das Schiedsgericht in dieser Sache nicht befugt zu urteilen. Es hatte sich bei seinem Spruch auf einen Energievertrag berufen, den Russland jedoch nicht ratifiziert habe. Russland hatte das Urteil dem Zivilgericht zur Prüfung vorgelegt.

Der Kreml begrüßte das Urteil. "Russland hat seit Prozessbeginn kritisiert, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts die wichtigsten Aspekte des internationalen Rechts nicht berücksichtigt", sagte der Sprecher von Präsident Wladimir Putin, Dmitri Peskow. Moskau habe in der Tat die Energiecharta nicht ratifiziert. "Wir verstehen aber sehr gut, dass das jetzige Urteil nicht das Ende der Geschichte bedeutet", sagte Peskow. Russland bereite sich auf die nächste Instanz im Streit vor.

Yukos-Aktionäre erwägen Berufung

Die ehemaligen Yukos-Aktionäre erwägen, Berufung einzulegen. "Wir verweisen weiterhin auf den 2014 einstimmig ergangenen Schiedsspruch zur politisch motivierten Zerschlagung von Yukos", sagte einer ihrer Vertreter, Tim Osborne. "Wir haben vollstes Vertrauen darin, dass sich letztlich rechtsstaatliche Prinzipien durchsetzen werden."

Yukos Oil war nach der Verhaftung und Verurteilung seines Großaktionärs Michail Chodorkowski wegen Betrugs und Steuerhinterziehung privatisiert und dann verkauft worden. Den größten Teil von Yukos übernahm der staatseigene Konzern Rosneft.

Nach fast zehn Jahren Lagerhaft war Chodorkowski Ende 2013 begnadigt worden und anschließend in die Schweiz gezogen. Im Dezember 2015 teilte Chodorkowski mit, ernsthaft über einen Asylantrag in Großbritannien nachzudenken. Chodorkowski selbst gehört nicht zu den Klägern, da er den Kampf um sein früheres Vermögen in Russland offiziell aufgegeben hat.

Tags:


Newsticker