Geklagt hatten der in Italien lebende 94-jährige Weltkriegsveteran Harry Shindler und die in Belgien lebende Anwältin Jacquelyn MacLennan. Ihre Anwälte argumentierten, ein Brexit würde bedeuten, dass ihre Mandanten nicht mehr EU-Bürger wären und ihnen damit das Grundprinzip der Freizügigkeit in der EU verwehrt bliebe.
Dieser Argumentation folgte Richter David Lloyd Jones nicht. Die Regelung schränke die Bewegungsfreiheit keineswegs ein, sagte er. Auch den Vorwurf der Kläger, die 15-Jahresfrist sei willkürlich, wies Jones zurück. In der Frage, ab wann sich die "Bindungen zum Vereinigten Königreich" lockern könnten, müsse eine klare Grenze gezogen werden, urteilte der Richter. Die Anwälte der Kläger kündigten an, gegen den Beschluss vor das Oberste Gericht zu ziehen.
Für die britische Regierung bedeutet die Gerichtsentscheidung eine Entlastung. Nach Angaben ihrer Anwälte wäre es unmöglich gewesen, das Referendum wie geplant am 23. Juni abzuhalten, wäre der Klage stattgegeben worden.
Etwa 1,2 Millionen Briten leben offiziell in anderen Mitgliedstaaten der EU. Wie viele von ihnen schon länger als 15 Jahre nicht mehr im Vereinigten Königreich wohnen, ist unklar. Den Anwälten der Kläger zufolge könnten bis zu zwei Millionen Menschen von dem Ausschluss betroffen sein.
Cameron verbündete sich unterdessen mit dem früheren Chef des Gewerkschaftsdachverbands TUC, Brendan Barber. Gemeinsam warnten sie in einem Beitrag für den Guardian vor einer "dreifachen Bedrohung", die vom Brexit ausgehe. Ein Austritt aus der EU hätte negative Folgen für die Jobs, die Gehälter und die Preise in Großbritannien. Der "wirtschaftliche Schock" könne die Arbeitslosenquote erhöhen, das Wachstum und den Freihandel hemmen, die Produktivität mindern und das Pfund unter Druck setzen, schrieben Cameron und Barber. Sie seien sich zwar in vielerlei Hinsicht uneinig – aber dass der Verbleib des Königreichs in der EU nötig sei, darin stimmten sie überein.
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