Das Staatsoberhaupt unterzeichnete dazu ein neues Dekret.
Gemäß dem Dekret ist das Staatliche Zollkomitee nach Inkrafttreten der Absichtserklärung für die Umsetzung seiner Bestimmungen verantwortlich. Das Außenministerium muss die pakistanische Seite über den Abschluss der notwendigen nationalen Verfahren für das Inkrafttreten der Absichtserklärung informieren.
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