Ex-Angestellter verklagt seinen Chef wegen Langeweile — und verlangt 360.000 Euro Schadensersatz

  04 Mai 2016    Gelesen: 565
Ex-Angestellter verklagt seinen Chef wegen Langeweile — und verlangt 360.000 Euro Schadensersatz
Ein französischer Arbeitnehmer hat sich bei der Arbeit so gelangweilt, dass er seinen Boss nun auf 360.000 Euro Schadensersatz verklagt. Frédérick Desnard beschrieb im französischen Magazin „Le Point“ das Level der Langeweile als „schleichender Abstieg in die Hölle“ und „Alptraum“.
Dafür hat er es allerdings recht lange ausgehalten: Acht Jahre lang arbeitete er für die französische Luxusfirma Interparfum, die auf die Lizensierung von Duftstoffen spezialisiert ist.

Doch so lange dauerte sein Märtyrium des „Bore-Outs“ gar nicht: der 44-jährige Desnard beschuldigte seinen Boss, ihn nach dem Verlust eines bedeutenden Auftrags absichtlich verdrängt zu haben. Der ehemalige Facility Manager, zuständig für logistische und administrative Aufgaben, sei danach geächtet und „auf Eis“ gelegt worden.

Langeweile und Scham machten Desnard krank

Mit Absicht sei ihm Arbeit entzogen worden. „Jeder dachte damals nur daran, seinen Job zu retten“, sagte er. Der Fall wird derzeit vor dem Berufungsgericht Frankreichs verhandelt.
Er bekam Depressionen: „Ich schämte mich, fürs Nichtstun bezahlt zu werden“, sagte Desnard. Neben der Depression litt er unter Magengeschwüren und Epilepsie. Wegen eines Anfalls baute er einen Autounfall und wurde krangeschrieben. Nach siebenmonatiger Krankheit wurde Desnard im September 2014 entlassen.

Anwalt: Arbeitgeber wollte sich um die Abfindung drücken
Sein Anwalt sieht hier einen klaren Fall von Mobbing: „Desnard war eindeutig das Opfer seines ehemaligen Arbeitgebers, der das Ziel erreichen wollte, ihn zu entlassen, ohne ihm eine Entschädigung zu zahlen.“

Kleiner Haken an der Argumentation: Desnard wurde im Dezember 2015 wegen Verleumdung von Interparfum verurteilt. Desnard habe eine persönliche Abneigung gegen das Unternehmen. Während seiner Beschäftigungszeit habe er sich bei der Firma nie über Langeweile oder Unzufriedenheit beschwert, sagte der Anwalt der Gegenseite. Zudem seien die Zahlen von Interparfum trotz des Auftragsverlusts stabil geblieben. Zu guter Letzt sei „Bore out“ keine anerkannte Berufskrankheit.

Allerdings können in Frankreich Arbeitgeber auch wegen moralischer Schikane verurteilt werden.

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