EuGH stärkt Nichtraucherschutz

  05 Mai 2016    Gelesen: 561
EuGH stärkt Nichtraucherschutz
Mentholzigaretten werden verboten und auch die britische Tabakindustrie muss sich an die neuen EU-Regeln halten: Der Europäische Gerichtshof hat Klagen dagegen abgelehnt.
Die Tabakindustrie und Raucher werden sich endgültig an Warnhinweise auf Zigarettenschachteln mit Schock-Fotos sowie an das Verbot von Mentholzigaretten gewöhnen müssen. Diese und weitere Regelungen der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2014 sind rechtens. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit mehrere Klagen gegen die neue EU-Tabakrichtlinie abgelehnt.

Die Richter in Luxemburg bestätigten, dass Warnhinweise und Schockfotos auf Zigarettenschachteln rund zwei Drittel der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln einnehmen müssen. Zudem darf auch mit wahren Angaben, etwa dass der Tabak aus "ökologischem Anbau" stammt, nicht mehr geworben werden. Diese Vorgaben und eine einheitliche Etikettierung diene dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Rauchens, so das Urteil.

Auch das geplante Verbot von Mentholzigaretten ab dem Mai 2020 ist demnach rechtens. Der Gerichtshof stellte dazu fest, dass Menthol und andere angenehme Aromen das Rauchen attraktiver machen soll und ein Verbot solcher Aromen dazu beitragen könne, die Abhängigkeit sowohl unter neuen als auch Gewohnheitsrauchern zu reduzieren. Die Sonderregelungen für elektronische Zigaretten bleiben ebenfalls in Kraft. Demnach dürfen die Behältnisse maximal 20 Milligramm pro Milliliter Nikotin enthalten. Überdies darf für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter nicht im Radio, der Presse oder anderen Medien geworben werden, um Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten.

Damit scheiterten neben Polen auch mehrere Tabakunternehmen mit ihrer Klage gegen strengere Vorschriften für Tabakprodukte. Die Regierung in Warschau störte sich an dem geplanten Verbot von Mentholzigaretten, die britische Firma Totally Wicked wehrte sich gegen Auflagen für elektronische Zigaretten und die Tabakkonzerne Philip Morris und British American Tobacco wollten die Umsetzung der EU-Richtlinie in britisches Recht verhindern.

Die Tabakrichtlinie war 2014 ausgehandelt worden. Mit ihrem Votum hat der EuGH den Weg für strengere Tabakvorschriften in der EU nedgültig freigemacht. Die Richtlinie muss nun bis zum 20. Mai in nationales Recht umgesetzt werden. Allerdings gibt es eine längere Übergangsphase, damit Hersteller und Händler ihre Bestände verkaufen können. Für sämtliche Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent beträgt die Auslaufphase vier Jahre. Deshalb dürfen Mentholzigaretten praktisch noch bis Mai 2020 erworben werden.

Schätzungen zufolge sterben in der EU jedes Jahr 700.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.

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