Sparguthaben: Massiver Widerstand gegen Einlagen-Sicherung der EU

  11 Mai 2016    Gelesen: 793
Sparguthaben: Massiver Widerstand gegen Einlagen-Sicherung der EU
Der Widerstand gegen die geplante gemeinsame Einlagensicherung der EU ist überraschend angewachsen. Offenbar fürchten nun mehrere EU-Staaten den Unmut ihrer Wähler, wenn ihre Sparguthaben für alle Banken in der EU als Haftung verwendet werden können. Außerdem könnten die Sparer ihr Geld von den Banken abziehen, was die ohnehin fragilen Banken in Europa unter Druck setzen würde.
Florian Eder von Politico berichtet: „Deutschland hat nach Auskunft von EU-Diplomaten mehr Unterstützung beim Widerstand gegen die geplante europäische Spareinlagensicherung als anfangs bekommen. Bei einer Arbeitsgruppensitzung Ende April hätten mehrere (die einen zählen acht oder neun, die anderen zehn, ein Dritter “acht bis zehn”) Mitgliedsstaaten Zweifel an der Tragfähigkeit der Rechtsgrundlage des Kommissionsvorschlags angemeldet. Dieser gründet den geplanten EU-Entschädigungsfonds für Sparer von Pleitebanken auf EU-Binnenmarktregeln.“

Die plötzliche Aufregung der Regierungen könnte von der bereits grassierenden Verunsicherung der Sparer durch die Euro-Rettungspolitik, die Negativzinsen und die Abschaffung des Bargelds kommen: Es ist durchaus denkbar, dass es zu einem europaweiten Rückzug der Sparer von den Banken kommt, wenn sie ihre Einlagen im dreifachen Risiko sehen – und dafür noch Strafgebühren entrichten müssen.

Für die Einlagensicherung tritt vor allem Italien ein – aus gutem Grund: Der Banken-Sektor leidet unter massiven faulen Krediten. Nur die Aussicht auf die gemeinsame Einlagensicherung hat bisher verhindert, dass es zu größeren Verwerfungen bei den italienischen Banken gekommen ist.

Deutschland und andere EU-Staaten planen ein Veto-Recht beim wichtigsten Pfeiler der umstrittenen europäischen Einlagensicherung. Laut einem der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorliegenden Papier erwägt die niederländische EU-Ratspräsidentschaft, dass die Rechtsgrundlage für die geplante Einlagensicherung (EDIS) eine zwischenstaatliche Vereinbarung bilden soll. Damit wäre eine einstimmige Entscheidung notwendig, und jeder EU-Staat könnte selbst entscheiden, ob er sich an dem Sicherungssystem beteiligt. Die gemeinsame Einlagensicherung soll die letzte, noch fehlende Säule der Bankenunion in der EU bilden und Sparer vor Schieflagen im Finanzsektor schützen.

Die EU-Kommission strebt dagegen eine Regelung auf Grundlage von Artikel 114 des Vertrags zur Arbeitsweise der EU an, für die die Zustimmung lediglich der qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsländer gebraucht wird. EU-Vertretern zufolge setzten sich aber Deutschland und andere EU-Staaten mit ihrer Sichtweise durch, dass zumindest der Fonds, der den Kern der Einlagensicherung bilden soll, auf einer anderen Grundlage basiert.

Die Brüsseler Behörde hatte mit Blick auf die zähen Verhandlungen zum Aufbau eines gemeinsamen Abwicklungsfonds für marode Banken (SRB) zwischenstaatliche Vereinbarungen als eine Option bemängelt, die man künftig besser vermeiden sollte. Auch jetzt dürften sich die Arbeiten an der EU-Einlagensicherung mit dem Vorstoß der Bundesregierung verzögern. Deutschland und die heimischen Banken lehnen die EDIS-Pläne zum jetzigen Zeitpunkt ab. Sie fürchten, dass deutsche Geldhäuser sonst am Ende für Pleiten von Instituten in Griechenland und anderen kriselnden Euro-Staaten geradestehen müssen. Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat – den bis Ende Juni die Niederlande führen – müssen dem Kommissions-Vorschlag zustimmen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble forderte vor dem Aufbau einer gemeinsamen Einlagensicherung zunächst eine Reduzierung in den Bankbilanzen. Vor allem der hohe Anteil an Anleihen des eigenen Staates in den Depots italienischer und anderer Geldhäuser Südeuropas bereitet Aufsehern nach den Erfahrungen der Euro-Schuldenkrise Sorge. Deutschland plädiert deshalb für eine neue Risikogewichtung von Staatsanleihen. Die Arbeiten daran sollen laut den niederländischen EU-Ratsdokumenten fortgesetzt werden, auch wenn noch keine Regelung auf internationaler Basis gefunden ist. Die EU-Kommission macht sich für einen globalen Ansatz stark.

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