Die Münchner beklagen einen aus ihrer Sicht zu Unrecht aberkannten Korb zum zwischenzeitlichen 71:73 drei Sekunden vor Ende der Partie, in der die Ludwigsburger letztlich das 75:69 zum 2:2 in der Serie ausglichen.
Die Schiedsrichter hatten dem Augenschein zufolge nach einem Korbleger von Bayerns Alex Renfroe zunächst auf Goaltending, also unerlaubtes Wegschlagen des Balls in Ringnähe, entschieden. Nach einem Videobeweis erkannte Chefreferee Martin Matip die zwei Punkte jedoch wieder ab.
Den Bundesligaregeln zufolge darf das sogenannte Instant Replay allerdings nicht zur Überprüfung von Goaltending genutzt werden.
Quelle : spiegel.de
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