Zweifel, die in keiner Akte auftauchen

  20 Mai 2016    Gelesen: 446
Zweifel, die in keiner Akte auftauchen
In Hamburg wird ein Flüchtling freigesprochen, der in der Neujahrsnacht Frauen sexuell belästigt haben soll. Die Zeuginnen geben an, ihn nie klar identifiziert zu haben.
Vier Monate saß Ghafur N. in Untersuchungshaft. Vier Monate, in denen das Leben in Deutschland, das er sich erträumt haben wird, bereits beendet schien. Ghafur N. stand stellvertretend für die Männer, die in der Silvesternacht auf dem Hamburger Kiez Frauen sexuell bedrängten und beklauten. Er war der Erste, der Tage später verhaftet wurde, und fast der Einzige, der überhaupt gefasst und vor Gericht gestellt wurde. Wegen gemeinschaftlicher sexueller Belästigung und Beleidigung war er angeklagt, darauf stehen mindestens zwei Jahre Gefängnis. Mit allen ausländerrechtlichen Folgen, die eine solche Verurteilung für einen Afghanen wie Ghandur N. hat. Er hätte wohl nicht mehr lange in Deutschland bleiben dürfen.

Doch das Hamburger Amtsgericht, in das er morgens direkt aus der Untersuchungshaft geführt wurde, verlässt der 30-Jährige am Nachmittag als freier Mann. Die Richterin hat ihn in allen Punkten freigesprochen, der Haftbefehl ist aufgehoben, für die vier Monate im Knast bekommt der Afghane eine Entschädigung. Die beiden Frauen, die er belästigt haben sollte, konnten ihn nicht eindeutig identifizieren. Eine hat ihn wegen seiner Körpergröße sogar als Täter ausgeschlossen. "So schwierig und perfide die Situation vor Ort in der Silvesternacht auch war", schließt die Richterin ihr Urteil ab: "Das ändert nichts daran, dass unser Rechtssystem seine Gültigkeit hat."

So scheint es, als bliebe in Hamburg die traumatische Nacht ohne juristische Folgen. Auch in Köln, wo es Anfang Mai den ersten Prozess um die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht gab, wurde der angeklagte 26-jährige Algerier vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. In Düsseldorf wurde zwar tatsächlich ein 33-jähriger Marokkaner verurteilt. Die sexuelle Belästigung bewertete das Gericht aber nur als Beleidigung. Dafür kam der Mann, der wegen mehrerer Delikte verurteilt war, mit neun Monaten Haft davon.

Mehr denn je stellt sich die Frage, ob ein Strafgericht überhaupt der Ort ist, an dem ein Ereignis wie die Silvesternacht aufgearbeitet werden kann.

Es geht um eine Nacht, die zum Politikum wurde, bundesweit. Erst die Erkenntnis, dass viele der Täter offenbar Flüchtlinge waren. Dann der Verdacht, dass die Polizei diesen Aspekt vertuschen wollte. Schließlich die hitzige Debatte darum, wie mit kriminellen Flüchtlingen grundsätzlich umzugehen sei.

Eklatante Mängel in der Polizeiarbeit

Und nun saß dort Ghandur N. auf der hölzernen Bank, mit scheuem Blick, offensichtlich eingeschüchtert von der Situation und den vielen Zuschauern, und sollte für vieles von dem herhalten, was seither geschah. Groß waren die Erwartungen an das deutsche Rechtssystem und auch an diesen Prozess.

Doch offenbar hatte der Wunsch, die Täter aufzuspüren, an einzelnen Punkten zur Missachtung eben des Rechtsstaates geführt, der durch den Jagdeifer gerade verteidigt werden sollte. Im Prozess treten eklatante Mängel in der Polizeiarbeit zutage: Eine Zeugin hatte auf dem Polizeirevier Ghandur N. eindeutig als den Täter wiedererkannt, der sie in der Nacht bedrängt haben sollte. Er sollte derjenige gewesen sein, der zu der 19-Jährigen "I will help you" sagte, als sie in der Großen Freiheit von mehreren Männern umkreist und im Intimbereich angefasst wurde. Der, der sie an der Hüfte umfasste, doch statt sie aus der Menschenmenge rauszuschieben, für andere Männer festhielt.

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