Seit Jahren hatte die 44-Jährige daher auf Schadensersatz geklagt. Das höchste deutsche Zivilgericht wies diese nun zurück. "Wir sind tief enttäuscht. Das war noch nicht das letzte Wort", reagierte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer auf die BGH-Entscheidung.
In dem Verfahren ging es in erster Linie darum, ob Pechstein Entscheidungen von Sportschiedsgerichten vor einem Zivilgericht anfechten kann. Nicht um die Berechtigung der Sperre. Beobachter hatten einen möglichen positiven Bescheid des BGH als wegweisend gewertet, denn dann wären Sportler künftig nicht mehr an die Urteile von Sportgerichten wie dem internationalen Sportgerichtshof gebunden.
Das Oberlandesgericht München hatte Pechsteins Klage zugelassen, die ISU war dagegen vor dem BGH in Revision gegangen. Da der Verband nun Recht bekommen hat, ist das Urteil des OLG nichtig und der Fall kann nicht erneut aufgerollt werden. Der Klägerin sei "im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich. Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht", teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach der Urteilsverkündung mit.
Damit gibt es auch künftig für Sportler keine Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten. Pechstein kündigte an, sich nun an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.
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