Der Report greift die Beschwerde einer Irin auf, die nicht abtreiben durfte, obwohl ihr Ungeborenes einen schweren Herzfehler hatte und Ärzten zufolge außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig war. Ein todgeweihtes Kind auszutragen oder auf eine Fehlgeburt zu warten, kann nach Ansicht von Psychologen zu langfristigen seelischen Verletzungen führen.
Das vorwiegend römisch-katholisch geprägte Irland erlaubt Abtreibungen bisher nur, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Medizinisch für nicht lebensfähig erklärte Föten müssen sie austragen – oder für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland reisen. Meist kommt dafür England infrage, wo pro Jahr geschätzt mehr als 5.000 Irinnen abtreiben lassen.
Die Experten aus 17 Ländern befanden zudem, dass Irlands Abtreibungsrecht gegen den UN-Zivilpakt für bürgerliche und politische Rechte verstoße. Der Ausschuss forderte Irland daher auf, möglichst bald zu reagieren. Eine Bitte, denn der 29-seitige Bericht stellt für Irland keine Verpflichtung dar, seine Rechtslage zu ändern.
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