Mutter aus Hamburg zwingt ihre Kinder zur Prostitution: Haft

  11 Juni 2016    Gelesen: 727
Mutter aus Hamburg zwingt ihre Kinder zur Prostitution: Haft
Mutter verkaufte ihre Kinder an Freier, um mehr Geld zu haben
Eigentlich sollte eine Mutter ihre Kinder vor dem Übel der Welt beschützen und sie diesem nicht ausliefern. Doch genau das hat eine 52 Jahre alte Frau aus Hamburg ihren Kindern angetan: Sie hatte in den frühen 1990er Jahren als Prostituierte gearbeitet und ihre Kindern pädophilen Freiern zugeführt, um ihr Taschengeld aufzubessern. Das Gericht entschied, dass sie für diese unbegreifliche Tat nun mit drei Jahren Freiheitsstrafe büßen muss.

"Wir haben in Abgründe eines Familienlebens geschaut, die uns sprachlos gemacht haben", erklärte Richterin Monika Schorn. Und damit übertreibt sie wohl nicht: So sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Mutter ihre zwei Kinder mehrmals zum sexuellen Missbrauch an Freier weiterreichte. Die Frau schreckte nicht davor zurück, ihre damals zehn Jahre alte Tochter ihrem Vermieter zu übergeben, der sie ans Bett fesselte und vergewaltigte. Und ihren Sohn brachte sie mit einem Pädophilen zusammen, der diesem zum Oralsex zwang.

Obwohl die Mutter vor Gericht mit ihrer Schuld konfrontiert wurde, zeigte sie keinerlei Gefühlsregungen. Mit einer völlig teilnahmslosen Miene nahm die Frau das Urteil hin. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Jahre und vier Monate Haft plädiert, die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe von acht Monaten ausgesprochen. Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, indem es die Frau wegen Beihilfe zur Vergewaltigung und zum schweren Missbrauch zu drei Jahren Haft verurteilte.

Der ungewöhnliche Fall war erst vor zwei Jahren bei der Polizei gelandet. Nach mehreren Jahrzehnten des Schweigens und stummen Leidens hatte sich die inzwischen 31 Jahre alte Tochter dazu durchgerungen, ihre Mutter anzuzeigen. Im Prozess traten die Missbrauchsopfer auch als Nebenkläger auf. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Mutter ließ anklingen, dass seine Mandantin in Revision gehen werde. Die damaligen Täter konnten vom Gericht nicht mehr für den Missbrauch Minderjähriger bestraft werden: Der Vergewaltiger der Tochter ist mittlerweile verstorben. Den pädophilen Freier, der sich an dem Sohn verging, kann wohl nicht aufgespürt werden, da der Polizei nur dessen Vorname bekannt ist.


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