Das Frankfurter Landgericht hat sechs von sieben ehemalige Beschäftigte der Deutschen Bank verurteilt, weil sie millionenschwere Steuerbetrügereien ermöglicht haben. Die Bankangestellten waren nach Ansicht des Gerichts wesentlicher Bestandteil eines Umsatzsteuerkarussells, mit dem eine internationale Tätergruppe in den Jahren 2009 und 2010 rund 850 Millionen Euro hinterzogen haben.
Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.
Das Gericht hielt sechs Angeklagte für schuldig, am "schweren, bandenmäßigen Steuerhinterziehung" beim Handel mit Luftverschmutzungsrechten beteiligt gewesen zu sein. Einem siebten Angeklagten wurde eine Bewährungsstrafe nur angedroht.
Nur ein Angeklagter erhält Haftstrafe
Nur der ranghöchste Bankangestellte, der Abteilungsleiter Heinz H., erhielt mit drei Jahren eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Die übrigen fünf Angeklagten müssen neben ihren Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren noch Geldbußen von bis zu 200.000 Euro zahlen. Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handels- sowie der Rechtsabteilung. Ihre Büros waren im April 2010 bei einer Großrazzia durchsucht worden.
Auch wenn die Deutsche Bank als ihr Arbeitgeber nicht direkt angeklagt war, bedeutet der Richterspruch einen weiteren Imageverlust für das Institut.
Quelle: tagesschau.de
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