Bundesverfassungsgericht urteilt über Anleihenkäufe

  21 Juni 2016    Gelesen: 655
Bundesverfassungsgericht urteilt über Anleihenkäufe
In Karlsruhe werden die Richter über die Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank entscheiden. Es könnte die Handlungsfähigkeit der EZB erheblich einschränken.
Das Bundesverfassungsgericht wird am Vormittag sein mit Spannung erwartetes Urteil über die Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verkünden. Die Karlsruher Richter entscheiden, ob der Beschluss der EZB aus dem Jahr 2012, notfalls unbegrenzt Anleihen einzelner Euro-Krisenstaaten zu kaufen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vor gut zwei Jahren hatten die Richter erhebliche Bedenken angemeldet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Notenbank in der Zwischenzeit weitgehend einen Freifahrtschein ausgestellt. Halten die Karlsruher Richter die Käufe nun für verfassungswidrig, droht ein Konflikt mit dem EuGH.

Der EZB-Beschluss zum sogenannten Outright Monetary Transactions (OMT) Programm, welches bislang noch nie umgesetzt wurde, hat Experten zufolge maßgeblich zur Entschärfung der Euro-Schuldenkrise beigetragen. Entscheiden die Richter jetzt, dass die Käufe mit dem Grundgesetz vereinbar sind, würde dies die EZB stützen. Kommen sie hingegen zu dem Schluss, die Euro-Wächter haben ihr Mandat überschritten, könnte sich das negativ auf die Handlungsfähigkeit der Notenbank auswirken. Möglicherweise wird das Verfassungsgericht den deutschen Institutionen Auflagen mit auf den Weg geben.

In Deutschland hatte schon die bloße Ankündigung der Anleihenkäufe durch die Währungshüter heftige Kritik ausgelöst. Kläger wie der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler befürchten, dass mit dem Programm Haushalte überschuldeter Staaten per Notenpresse finanziert werden könnten und Deutschland dafür mithaften müsste. Auch der Verein Mehr Demokratie mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Linksfraktion im Bundestag sowie mehr als 11.000 Bürger haben sich der Klage angeschlossen.

Erklären die Verfassungsrichter das Programm tatsächlich für rechtswidrig, dürfte Deutschland sich über die Bundesbank nicht mehr beteiligen. Damit fiele der größte EZB-Anteilseigner aus. Vor dem Brexit-Referendum könnte das die Nervosität an den Märkten noch steigern.

Auf die aktuellen Anleihenkäufe der EZB ist das Urteil nicht direkt übertragbar. Um die Konjunktur anzukurbeln, steckt die Notenbank seit März 2015 viele Milliarden Euro in Staats- und Unternehmensanleihen. Auch dagegen gibt es Verfassungsklagen.

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