SEK-Einsatz in Viernheim: Toter Geiselnehmer hatte nur Schreckschusswaffen

  24 Juni 2016    Gelesen: 484
SEK-Einsatz in Viernheim: Toter Geiselnehmer hatte nur Schreckschusswaffen
Bei einer Geiselnahme in einem Kino im hessischen Viernheim wurde der Täter von der Polizei erschossen. Wie SPIEGEL ONLINE nun erfuhr, hatte der Mann keine scharfen Waffen bei sich.
Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE war der Täter von Viernheim nicht mit scharfen Waffen ausgerüstet. Wie aus Sicherheitskreisen verlautete, verfügte er über eine Schreckschusspistole, ein Schreckschussgewehr und eine Handgranatenattrappe.

Die Ermittler gehen nicht davon aus, dass die Tat einen terroristischen Hintergrund hatte. Auf Augenzeugen machte der junge Mann nach offiziellen Angaben einen verstörten Eindruck. Der Überfall erinnert an die Messerattacke vor einiger Zeit in Grafing bei München, als ein Verwirrter einen Menschen getötet und drei weitere verletzt hatte.

In hessischen Viernheim hatte am Donnerstagnachmittag ein Mann laut Polizei ein Kino maskiert und bewaffnet betreten. Mehrere SEK-Teams waren vor Ort, wie lokale Medien berichteten. Demnach waren Spezialkräfte unter anderem in Hubschraubern über dem Kino im Einsatz, das andere Beamten an mehreren Eingängen gestürmt hätten.

Die Einsatzkräfte hätten den Mann im Kinokomplex lokalisieren können, dann sei es zu "einer Bedrohungssituation" gekommen, sagte eine Polizeisprecherin. Daraufhin habe die Polizei das Feuer eröffnet und den Mann erschossen.

Hessens Innenminister Peter Beuth erklärte, der Täter sei "von den Spezialkräften final bekämpft" worden. Ein Augenzeuge beschrieb den Täter als jung. Die mit den Ermittlungen betraute Staatsanwaltschaft Darmstadt konnte zur Identität des mutmaßlichen Täters noch keine Angaben machen.

Aus Sicherheitskreisen hieß es, bei dem getöteten Mann habe es sich mutmaßlich um einen verwirrten Einzeltäter gehandelt. Ein terroristischer Hintergrund läge offenbar nicht vor.

Schreckschusswaffen wie jene, die der Täter in Viernheim nun verwendete, können täuschend echt aussehen. Von echten Waffen sind sie für die Einsatzkräfte kaum zu unterscheiden und werden häufig benutzt, um Selbstmord durch die Hand der Polizisten zu begehen. (Im Englischen "suicide by cop".) Juristisch gesehen rechtfertigt eine Bedrohung mit ihnen auch einen tödlich verlaufenden Schusswaffengebrauch durch die Polizei.


Tags:


Newsticker