Kartellamt ermittelt gegen Daimler und VW

  05 Juli 2016    Gelesen: 1164
Kartellamt ermittelt gegen Daimler und VW
Haben deutsche Autobauer beim Stahleinkauf mit illegalen Preisabsprachen getrickst? Das Bundeskartellamt durchsucht die Räume mehrerer Marken und Zulieferer. Auch das krisengeschüttelte Schwergewicht der Branche ist dabei.
Das Bundeskartellamt nimmt laut einem Zeitungsbericht den Stahleinkauf von Autobauern wie Daimler und VW sowie anderen Firmen der Branche unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter ermittelten wegen des Verdachts illegaler Absprachen, berichtet "Schwäbische Zeitung". Büroräume der Firmen seien bereits im Juni durchsucht worden. Sprecher von Daimler und VW sowie dem Zulieferer ZF bestätigten die Ermittlungen. Auch Bosch bestätigte der Zeitung den Besuch der Ermittler.

Wie der Sprecher der in Bonn ansässigen Behörde, Kay Weidner, der "Schwäbischen Zeitung" sagte, hat die Durchsuchungsaktion zeitgleich bei allen sechs Unternehmen stattgefunden. Welche Unternehmen noch in ein mögliches Kartell verwickelt sein könnten, ist demnach unklar. 50 Mitarbeiter des Kartellamts seien bundesweit unterwegs gewesen. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass beim Einkauf von Stahl gegen das Kartellrecht verstoßen worden sei, sagte der Behördenchef weiter.

Unter Verweis auf das noch laufende Verfahren wollten die Sprecher von Unternehmen und Behörde jedoch keine weiteren Details nennen. Laut EU-Wettbewerbsrecht sind Absprachen unter Anbietern von Waren und Dienstleistungen sowie unter Abnehmern streng untersagt. Damit soll eine Preislenkung verhindert werden, die nicht vom freien Markt bestimmt wird. Sprechen sich Firmen doch ab, drohen hohe Geldbußen. Die Sprecher der Firmen betonten, bei den Untersuchungen kooperiere man vollumfänglich mit den Behörden.

Durchsuchungen des Bundeskartellamtes erfolgen auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Bis zum Abschluss eines Verfahrens gilt aber die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich ein Verdacht der Wettbewerbshüter, können diese mit empfindlichen Geldbußen auf illegale Praktiken reagieren.

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