Wie der Sprecher der in Bonn ansässigen Behörde, Kay Weidner, der "Schwäbischen Zeitung" sagte, hat die Durchsuchungsaktion zeitgleich bei allen sechs Unternehmen stattgefunden. Welche Unternehmen noch in ein mögliches Kartell verwickelt sein könnten, ist demnach unklar. 50 Mitarbeiter des Kartellamts seien bundesweit unterwegs gewesen. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass beim Einkauf von Stahl gegen das Kartellrecht verstoßen worden sei, sagte der Behördenchef weiter.
Unter Verweis auf das noch laufende Verfahren wollten die Sprecher von Unternehmen und Behörde jedoch keine weiteren Details nennen. Laut EU-Wettbewerbsrecht sind Absprachen unter Anbietern von Waren und Dienstleistungen sowie unter Abnehmern streng untersagt. Damit soll eine Preislenkung verhindert werden, die nicht vom freien Markt bestimmt wird. Sprechen sich Firmen doch ab, drohen hohe Geldbußen. Die Sprecher der Firmen betonten, bei den Untersuchungen kooperiere man vollumfänglich mit den Behörden.
Durchsuchungen des Bundeskartellamtes erfolgen auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Bis zum Abschluss eines Verfahrens gilt aber die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich ein Verdacht der Wettbewerbshüter, können diese mit empfindlichen Geldbußen auf illegale Praktiken reagieren.
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