Neues Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein. Und was bedeutet das jetzt?

  07 Juli 2016    Gelesen: 756
Neues Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein. Und was bedeutet das jetzt?
Am Vormittag beschließt der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht. Der Vergewaltigungsparagraf wird verschärft, andere Regeln kommen dazu. Was ändert sich, was ist umstritten? Der Überblick.

Der Bundestag bringt an diesem Donnerstag ein deutlich verschärftes Sexualstrafrecht auf den Weg. Sexuelle Gewalt soll leichter geahndet werden können. Eine Mehrheit für den Grundsatz "Nein heißt Nein" gilt als sicher. Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt - es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.

Die Reform hat ein klares Ziel: Die Nöte der Opfer sollen stärker berücksichtigt werden. Viele Frauen sehen sich ermutigt und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gestärkt. Aber es gibt auch mahnende Stimmen und Zweifel an der Umsetzbarkeit des neuen Gesetzes.

Ursprünglich sollte der Vergewaltigungsparagraf nur leicht verändert werden. Doch dann entwickelte sich ein Grundsatzstreit über das Verhältnis von Frauen und Männern. Die Silvesterübergriffe von Köln und auch der Fall Gina-Lisa Lohfink trugen dazu bei. Nun fällt die Reform radikaler aus als zu Beginn angedacht.

Was ändert sich, warum ist das Gesetz umstritten, wann tritt es in Kraft? Die Antworten im Überblick.

Was steht im Gesetz?

Sexuelle Gewalt soll leichter geahndet werden können, dazu wird der Paragraf 177 des Strafgesetzbuches (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) verändert. Der inzwischen von allen Fraktionen des Bundestags begrüßte Grundsatz "Nein heißt Nein" bedeutet, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Demnächst soll ausreichen, wenn sich der Täter (meist ein Mann) über den "erkennbaren Willen" des Opfers (meist eine Frau) hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Neu hinzu kommt der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus. Heißt: Wenn Sexualstraftaten aus Gruppen heraus begangen werden, dann sollen dafür alle Teilnehmer der Gruppe belangt werden können.

Der veränderte Paragraf 177 soll auch Folgen für Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz haben. Demnach kann eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe schneller zu einer Ausweisung führen.

Seit wann wird darum gerungen?

Schon lange - mit stark zunehmender Intensität. Bereits 2015 forderte Justizminister Heiko Maas (SPD), das Strafrecht müsse härter gegen Vergewaltiger vorgehen. Er legte ein Konzept vor, das einigen nicht weit genug ging. Unter anderem warf die Schweriner Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) Maas vor, seine Strafandrohung für Sexualdelikte bleibe hinter Maßgaben internationaler Regelungen zurück. Daraufhin bewegte sich Maas auf weitere Verschärfungen zu. Er verwies aber - wie auch andere Juristen - auf das Problem der Beweisbarkeit.

Welchen Einfluss hatte die Silvesternacht 2015/16?

Sie hat die Diskussion stark emotionalisiert. In Köln und anderen deutschen Städten hatten junge Männer - laut Zeugen vorwiegend aus dem arabisch-nordafrikanischen Raum - massenhaft Frauen belästigt, betatscht und beraubt. Als Konsequenz sind jetzt eben auch aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus der Gruppe als Straftatbestände festgeschrieben.

Die Grünen halten diesen Punkt des Gesetzes für verfassungswidrig. "Niemand darf wegen einer Sexualstraftat verurteilt werden, die er selber nicht begeht. Das können wir nicht unterstützen", sagt die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast.

Wie kam "Nein heißt Nein" ins Gesetz?

Das Bundesjustizministerium legte Angela Merkels (CDU) Kabinett im März 2016 - also mehrere Wochen nach Köln - einen neuen Gesetzentwurf vor. Viele Fachleute, Politiker und auch der Bundesrat bemängelten, dass das Prinzip "Nein heißt Nein" nicht klar festgeschrieben sei. Union und SPD einigten sich auf verschiedene Nachbesserungen am Maas-Entwurf. Der Grundsatz "Nein heißt Nein" ist nun verankert. Verkürzt gesagt bedeutet er: Es ist bereits strafbar, wenn sich der Täter über den Willen des Opfers hinwegsetzt. Besondere Umstände wie Drohung, Gewaltanwendung oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage braucht es dafür nicht mehr unbedingt.

Welche Rolle spielt Gina-Lisa Lohfink in dieser Debatte?

Im Streit um das Model Gina-Lisa Lohfink und die juristischen Folgen einer Partynacht vor vier Jahren geht es unter anderem darum, was eine Vergewaltigung ist und was nicht. Lohfink sagt, sie sei von zwei Männern vergewaltigt worden. In Videoaufnahmen der betreffenden Nacht ist zu sehen, wie Lohfink "Nein" sagt und "Hör auf". Die Staatsanwaltschaft sagt, die Ablehnung beziehe sich auf das Filmen, es handele sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.

Lohfinks Unterstützer meinen: Mit der 29-Jährigen hat eine wichtige Diskussion ein Gesicht bekommen. Kritiker halten dagegen: Das Beispiel passe nicht, außerdem sei Lohfinks Darstellung der Ereignisse zweifelhaft (lesen Sie hier eine SPIEGEL-Recherche zum Fall Lohfink).

Einen nicht unumstrittenen Akzent setzte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD), als sie Lohfinks noch ungeklärten Fall in die juristische Debatte über das Sexualstrafrecht einsortierte. "Ein `Hör auf` ist deutlich", sagte sie SPIEGEL ONLINE vor einigen Wochen.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Wahrscheinlich nicht vor Herbst. Union und SPD beschleunigten das Verfahren, auch unter dem Druck der Empörung über die Silvesterdelikte. Der Bundesrat befasst sich mit dem Gesetz aber erst nach der Sommerpause, voraussichtlich am 23. September. Die SPD will das Gesetz offenbar nicht im Schnellverfahren umsetzen, sondern ausgiebige Beratungen in der Länderkammer zulassen. Die CSU ist darüber empört: "Es ist unverantwortlich, dass unser Koalitionspartner bei so einem wichtigen Thema noch immer auf der Bremse steht, obwohl wir uns doch einig sind", sagt CSU-Rechtsexperte Alexander Hoffmann.

Quelle: spiegel.de

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