Gelingt im Vermittlungsausschuss kein neuer Kompromiss, der von beiden Parlamentskammern getragen wird, scheitert die Reform. In dem Fall drohen die Privilegien ganz zu entfallen.Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), zeigte sich enttäuscht. Er verwies darauf, wie "mühevoll" es für die Regierung war, eine verfassungsgemäße Reform vorzulegen.
Betriebserben sollen zwar auch künftig die Steuer binnen sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings sollen mit der Reform die Hürden erhöht werden. So soll individuell geprüft werden, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor. Ab einem Erbe von 90 Millionen würden sie keine Verschonung von der Steuer mehr bekommen. Für Familienunternehmen sind neue Steuererleichterungen vorgesehen.
SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer halten die geplanten Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen und teils verfassungswidrig. Der Bundesrat fordert im Vermittlungsausschuss zahlreiche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Die von SPD und Grünen regierten Länder warnten vor der Gefahr, dass das oberste Gericht das neue Gesetz abermals kippt. Dagegen warnte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) im Bundesrat, familiengeführte Mittelständler mit einer zu hohen Besteuerung ins Ausland oder in die Hände von Finanzinvestoren zu treiben.
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