Erbschaftsteuerreform vorerst gestoppt

  08 Juli 2016    Gelesen: 611
Erbschaftsteuerreform vorerst gestoppt
Monatelang hat die Regierung um die Reform der Erbschaftsteuer gerungen. Jetzt wollen SPD, Grüne und Linke im Vermittlungsausschuss noch einmal nachverhandeln. Gelingt kein neuer Kompromiss, könnten Unternehmenserben ihre Privilegien verlieren.
Der Bundesrat hat die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt. Die Länderkammer verwies den Gesetzentwurf am Freitag zu Nachverhandlungen an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat. Die Reform der Erbschaftsteuer war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Unternehmenserben gekippt hatte. Erbschaften und Schenkungen, bei denen es nicht um eine Firma geht, waren nicht betroffen. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni. Die reformierte Erbschaftsteuer sollte rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.

Gelingt im Vermittlungsausschuss kein neuer Kompromiss, der von beiden Parlamentskammern getragen wird, scheitert die Reform. In dem Fall drohen die Privilegien ganz zu entfallen.Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), zeigte sich enttäuscht. Er verwies darauf, wie "mühevoll" es für die Regierung war, eine verfassungsgemäße Reform vorzulegen.

Betriebserben sollen zwar auch künftig die Steuer binnen sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings sollen mit der Reform die Hürden erhöht werden. So soll individuell geprüft werden, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor. Ab einem Erbe von 90 Millionen würden sie keine Verschonung von der Steuer mehr bekommen. Für Familienunternehmen sind neue Steuererleichterungen vorgesehen.

SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer halten die geplanten Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen und teils verfassungswidrig. Der Bundesrat fordert im Vermittlungsausschuss zahlreiche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Die von SPD und Grünen regierten Länder warnten vor der Gefahr, dass das oberste Gericht das neue Gesetz abermals kippt. Dagegen warnte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) im Bundesrat, familiengeführte Mittelständler mit einer zu hohen Besteuerung ins Ausland oder in die Hände von Finanzinvestoren zu treiben.


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