„Diese Zeiten sind vorbei, denn die früher gängige Quersubventionierung durch Zinserträge ist in der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht mehr möglich. Irgendwo müssen die Banken ihr Geld verdienen.“ Letztlich seien „ein paar Euro Kontoführungsgebühr nicht entscheidend“, wenn der Kunde die qualitativ hochwertige Beratung erhalte, die er erwarte.
Möglichst keine Strafzinsen
Strafzinsen für Privatanleger soll es jedoch möglichst nicht geben - obwohl das kräftige Wachstum täglich fälliger Gelder für die Institute zunehmend zum Problem wird. Denn für überschüssige Liquidität, die Banken bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken, müssen sie 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen.
„Wegen der hohen Symbolwirkung für die Vorsorge tun die Volksbanken und Raiffeisenbanken alles, um Negativzinsen für den normalen Privatanleger zu vermeiden“, betonte Kessel.
Die Einlagen bei den nach zwei Fusionen inzwischen 279 Instituten in 13 Bundesländern kletterten seit dem Jahresende 2015 von gut 154 Milliarden Euro auf rund 156 Milliarden Euro Ende Juni. Auch die Kreditvergabe legte zu von 124,7 Milliarden auf 128 Milliarden Euro.
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