Autolobby gegen Führerschein-Entzug für Kriminelle
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will einen entsprechenden Gesetzentwurf noch 2016 vorlegen. Das Gesetz soll "bei den verschiedensten Delikten die Einbeziehung von Führerscheinen als eine mögliche Sanktion" vorsehen, wie Maas dem Spiegel sagte. "Es gibt Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen." Im Einzelfall solle das jeweilige Gericht entscheiden.
Das Argument von Maas, ein Fahrverbot könne Wohlhabende abschrecken, lässt der ADAC nicht gelten. "Wer Geld hat, leistet sich ein Taxi oder lässt sich etwas anderes einfallen", sagte der Sprecher.
Die Gesetzesinitiative geht auf den 2013 beschlossenen Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU zurück. Darin heißt es: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen."
Seitdem gab es mehrere Vorschläge, einen Führerscheinentzug auch für Delikte oder Straftaten zu erlauben, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. In den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag gab es den Plan von Innenpolitikern der SPD und CDU/CSU, Ladendiebe mit dem Fahrverbot zu bestrafen. Im April 2015 war diese Sanktion für Steuerhinterzieher im Gespräch in Koalitionskreisen. Und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) drohte im Juli 2016 säumigen Unterhaltspflichtigen: "Wir sollten darüber nachdenken, ob man wie in anderen Ländern nicht auch mal härter zugreift und den Führerschein einzieht."
Alle diese Gedankenspiele sind bislang aber noch nicht Gesetz geworden. Doch es gibt einen Fall, in dem die Führerscheinbehörden bereits jetzt – unabhängig von irgend welchen Verkehrsdelikten – aktiv werden: Der Besitz oder Konsum von Cannabis kann sogar nüchterne Taxikunden die Fahrerlaubnis kosten. Grundlage sind die Drogen-Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung.