Verbraucherschutz mahnt WhatsApp ab

  22 September 2016    Gelesen: 569
Verbraucherschutz mahnt WhatsApp ab
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, kurz VZBV, hat WhatsApp wegen der umstrittenen Änderungen seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Für problematisch hält der VZBV unter anderem, dass WhatsApp die Telefonnummern der Nutzer künftig mit dem Mutterkonzern Facebook teilen will, so Christopher Kunke vom VZBV.
Besonders zwei Aspekte haben die VZBV-Experten gestört, wie der digitale Markwächter und Rechtsanwalt vom VZBV Christopher Kunke im Interview mit Sputnik-Korrespondent Bolle Selke erläutert:

„Zum einen, die Art und Weise, in der hier eine Einwilligung eingeholt wird. Es handelt sich unserer Ansicht nach dabei um eine Täuschung des Verbrauchers. Denn es wird vermittelt und suggeriert, es handele sich nur um eine bloße Änderung der Nutzungsbedingungen, also ein ganz normales „Abklicken“, was man so oft im Alltag mittlerweile macht. Es werden dabei aber viel weitreichendere Befugnisse gegeben, als das tatsächlich suggeriert wird. Das halten wir für eine Täuschung. WhatsApp nutzt das sogenannte Opt-out-Verfahren. Das ist, wenn das Häkchen vorgesetzt ist, wenn man in Werbung einwilligt und das ist unzulässig.“ Kunke und der VZBV fordern, dass WhatsApp das sogenannte Opt-in-Verfahren nutzen müsse. Das heißt, man muss das Häkchen aktiv selbst bei einer Zustimmung setzen. Die eine Seite sei also die Art und Weise wie die Neuerungen von WhatsApp präsentiert werden. Die andere Seite erklärt Kunke, sei die inhaltliche Seite:

„Was steht denn dann tatsächlich in diesen Nutzungsbedingungen? Da haben wir acht Klauseln. Zum Beispiel Aspekte wie dass WhatsApp sich vorbehält, jederzeit ohne Gründe zu kündigen. Dass wenn sie mit irgendjemandem fusionieren, oder sich mit anderen Unternehmen verbinden, die Daten auch an diese einfach weitergeben können. Und ganz besonders, dass die Daten, also die Kontakte, aus dem Telefonbuch auch von Menschen, die gar kein WhatsApp haben, an WhatsApp weitergegeben werden. Das die keine Einwilligung darein gegeben haben, das ist klar. Dass das unzulässig ist, haben wir ebenfalls moniert."

​Sollten die Daten an WhatsApp weitergeben werden, gehen Sie auch den Mutterkonzern Facebook. Vordergründig heißt es hier, dass die Unternehmen ihre Dienste verbessern wollen. Aber, so betont der Verbraucherschützer Kunke, es geht natürlich auch immer um Werbung:

„Explizit wird hier ja auch die Werbung in dieser Einwilligungserklärung angesprochen. Man kann natürlich mit personalisierter Werbung sehr viel mehr Geld verdienen, als mit ganz normaler Litfaßsäulenwerbung, die jeden betrifft. Deswegen haben Unternehmen wie Facebook generell ein großes Interesse daran, möglichst viel über sie in Erfahrung zu bringen, und auch über ihre Freunde. Unter Umständen kann das, was ihre Freunde interessiert, die Aktivitäten die ihre Freunde haben, auch sie selbst interessieren. Dann könnte man ihnen ein entsprechendes Werbeangebot unterbreiten."

Bis jetzt ist noch keine Reaktion auf die Abmahnung von WhatsApp beim VZBV eingetroffen. Die Frist läuft heute mit Ablauf des Tages ab. Sollte bis um 00:00 Uhr nichts eingetroffen sein werden Kunke und der VZBV eindringlich eine Klage prüfen. Das sei auch der Grundsatz in der Verbraucherzentrale so der Marktwächter:

„Wenn wir eine Abmahnung schreiben und die strafbewährte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, dann tendieren wir immer in Richtung Klage. Das heißt, das, was wir von WhatsApp als Unterlassungserklärung schriftlich garantiert haben wollten, werden wir dann versuchen gerichtlich geltend zu machen.“

Quelle:sputniknews

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