Zwar sollen Inländer wie Ausländer die Pkw-Maut zahlen. Die Vorschriften zur Maut sähen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge aber einen Abzug von der Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut vor, kritisierte Brüssel. Dies würde faktisch zu einer Befreiung von der Maut führen - aber nur für in Deutschland registrierte Fahrzeuge. Zugleich seien die geplanten Preise von Kurzzeitvignetten für Fahrzeuge aus dem Ausland in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht eingeleitet. Sie hatte daraufhin Mahnschreiben nach Berlin geschickt und Berlin ein Ultimatum gesetzt, um die umstrittene Pkw-Maut zu ändern. In den vergangenen Monaten gingen immer wieder Schriftsätze zwischen Brüssel und Berlin hin und her. Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seien die Bedenken aber nicht ausgeräumt worden, teilte die EU-Kommission weiter mit.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gab sich optimistisch, dass die umstrittene Pkw-Maut vor Gericht Bestand haben wird. "Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform, das wird der Europäische Gerichtshof bestätigen", sagte er. "Deutschland erwartet jetzt ein zügiges Verfahren, damit die Infrastrukturabgabe anschließend technisch umgesetzt werden kann." Zugleich begrüßte Dobrindt, dass Bewegung in die Sache komme. Brüssel habe das Verfahren schon viel zu lange verzögert. Wegen der Bedenken aus Brüssel hatte Dobrindt die Maut vorerst auf Eis gelegt.
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