Hat Trump Staatsanwälte bestochen?

  06 Oktober 2016    Gelesen: 739
Hat Trump Staatsanwälte bestochen?
Donald Trump, der unabhängige Kandidat, der gegen das politische Establishment kämpft: So inszeniert sich der Milliardär gerne selbst. Doch offenbar spendet er gerne und viel an Staatsanwälte, wenn Ermittlungen gegen seine Unternehmen anstehen.
Donald Trump pflegt in seiner Außendarstellung gerne das Image des ungebundenen, erfolgreichen Self-Made-Milliardärs, der nicht Teil des "manipulierten" politischen Systems in Washington sei. Dieses Image könnte nun erhebliche Kratzer bekommen.

Wie das "Wall Street Journal" (WSJ) berichtet, soll der republikanische Präsidentschaftsanwärter in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach Spenden an Generalstaatsanwälte gezahlt haben. Das ist insofern besonders brisant, da laut der Zeitung gehäuft dann politische Spenden Trumps geflossen sein sollen, wenn sich die Justizvertreter mit Entscheidungen befassten, die seine Unternehmen direkt betrafen.

Fall Bondi sorgt für Aufsehen

In den USA werden Generalstaatsanwälte anders als hierzulande nicht ernannt, sondern in ihr Amt gewählt. Das heißt: Auch sie führen Wahlkampf und brauchen dafür Spenden. Die Aufzeichnungen des WSJ sollen nun zeigen, dass Trump selbst sowie Mitglieder seiner Familie und seines engen Umfelds immer wieder Staatsanwälte aus Kalifornien, Florida und vor allem New York finanziell unterstützt haben. Zu Teilen bezieht sich das Blatt dabei auf Vorgänge aus den 80er Jahren, doch auch aktuelle Fälle sorgen für Aufsehen.

Erst vor kurzem war bekannt geworden, dass Trump Floridas Staatsanwältin Pam Bondi in ihrem Wahlkampf 2013 über seine Stiftung mit 25.000 Dollar unterstützt hatte. Ob es Zufall war, dass sich Bondi damals entscheiden musste, ob sich der Bundesstaat Florida an den Ermittlungen wegen Betrugs gegen die Trump-Universität beteiligte? Sie entschied sich jedenfalls letztlich dagegen.

Das "Wall Street Journal" berichtet von insgesamt etwa 140.000 Dollar, die Trump an ein Dutzend Menschen gezahlt haben soll. Bei ihnen handelt es sich demnach entweder um Generalstaatsanwälte oder solche, die sich zwischen 2001 und 2014 auf das Amt beworben haben.

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