Fall Snowden: Bundesregierung stellt US-Interessen über parlamentarische Kontrolle
„Nun versucht man einfach noch Zeit zu gewinnen. Ich vermute fast, man hat den Antrag jetzt abgesetzt, um in der nächsten Sitzung dann vielleicht zu sagen, dass man gegen das Urteil in Berufung geht. Das ist aber auch kaum nachvollziehbar, weil die Entscheidung trifft der gleiche Bundesgerichtshof und es ist ja eigentlich nicht zu erwarten, dass das Urteil dann anders aussieht.“ Wenn die Opposition allerdings zum Bundesverfassungsgericht gehen müsse, dann sei die Entscheidung wahrscheinlich nicht mal mehr im Jahr 2017 zu erwarten.
Das würde auch bedeuten, so Hahn, dass bis zum Ende der Legislaturperiode und damit auch der Arbeit des Untersuchungsausschusses das Urteil nicht umgesetzt wird. Er betont: „Ich finde das ein ziemlich schäbiges Spiel. Es ist auch gegenüber dem Bundesgerichtshof ignorant. Wir werden die Möglichkeiten, die wir haben, nutzen, aber sie sind in der Opposition natürlich begrenzt.“
Es gebe keinen sachlichen Grund, die Beschlussfassung zu verschieben. Verantwortlich sei dafür einzig die Koalition. Man habe offenkundig große Angst davor, was Snowden noch offenbaren könnte und was er zu sagen hat. Da sei dann die Aufklärung weniger wichtig, als die Angst davor, dass die Bundesregierung oder der Bundesnachrichtendienst weiter in die Kritik geraten könnten. Die Opposition habe dafür überhaupt kein Verständnis. Hahn bemerkt:
„Die Bundesregierung hat sich offenbar entschieden, dass ihr die parlamentarische Kontrolle und die Aufklärung der Vorgänge weniger wichtig sind, als der Schutz amerikanischer Interessen. Das ist höchstbedauerlich.“ Normalerweise müsse die Regierung eigentlich ein Interesse darin haben, bestimmte Missstände abzustellen, die Überwachung durch die Amerikaner — wie übrigens durch alle anderen Nachrichtendienste auch in Deutschland – ebenso wie die Fehler, die beim BND ja auch ganz offensichtlich vorhanden waren, fügte er hinzu.
Quelle : sputnik.de