„Mathematisch gesehen, sehe ich da überhaupt keine Chance, weder für die NSA, noch für den deutschen Nachrichtendienst, noch überhaupt für eine Sicherheitsstelle. Wenn man heute die besten Verfahren einsetzt — und das passiert gottseidank auch bei den modernen Apps —, dann gibt es überhaupt keine Möglichkeit, die Verschlüsselung selbst zu knacken.“
Hier gehe es offenbar um andere Ansätze, so der Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik. Dieses Programm sei auch gar nicht so angelegt, dass man versuchen wolle, die Verschlüsselung selbst zu knacken, sondern es gehe vielmehr darum, auf die Rechner, auf die Mobiltelefone, die Tablets von Endnutzern einzubrechen und dann die Nachrichten bereits vor der Endnutzung mitzulesen, oder eben beim Empfänger, nachdem sie wieder entschlüsselt sind. Ziel dieses Programms sei also viel weniger die Verschlüsselung zu knacken, als vielmehr Software so zu manipulieren, dass man auf den Endgeräten den Klartext mitlesen kann.
Der Professor für Informatik an der Universität Hamburg erläutert: "Solche Angriffe erfordern üblicherweise maßgeschneiderte Software, denn es werden Sicherheitslücken ausgenutzt, sogenannte Zero-Day-Sicherheitslücken, also solche die noch unbekannt sind, und die muss man auch erstmal kennen. Dafür bezahlen Nachrichtendienste unter anderem sehr viel Geld, mehrere tausende oder zehntausende Euro pro Angriff. Diese Sicherheitslücke ist dann eben nicht massenhaft ausnutzbar, sondern eben nur in sehr gezielten Einzelfällen.“ Es gehe hier also interessanterweise nicht darum, so Federrath, dass der normale Bürger von einer Massenüberwachung betroffen sei. Vielmehr gehe es eher um eine gezielte Manipulation von Geräten, die eben von ganz bestimmten Verdächtigen im Einsatz sind.
Dr. Thilo Weichert, Mitglied im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, kommentiert im Sputnik-Interview, dass die Pläne des BND zeigen würden, dass Sicherheitsbelange ganz hoch gehalten würden der Grundrechtschutz aber keine Rolle spiele. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben wären, die in der Strafprozessordnung oder im Polizeirecht enthalten sein können, dann hätten die Datenschützer auch nichts dagegen, dass eine elektronische Kommunikation im Einzelfall überwacht wird. Die Voraussetzungen in Geheimdienstgesetzen, seien derzeit aber absolut unbefriedigend. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein betont:
„Was hier geplant ist, geht weit darüber hinaus. Hier sollen technische Rahmenbedingungen geschaffen werden die, ähnlich wie das in den USA die NSA oder auch andere Geheimdienste wie zum Beispiel der britische GCHQ tun, den vollständigen Abgriff von Internetkommunikation ermöglichen. Das soll jetzt auch dem BND und unseren deutschen Sicherheitsbehörden ermöglicht werden.
Das ist absolut inakzeptabel, insbesondere weil eben nicht parallel dazu auch Sicherungsmaßnahmen für den digitalen Grundrechtschutz, zum Beispiel durch einen Ausbau der Abwehrmöglichkeiten und durch einen Ausbau der Aufsicht, wie der Datenschutzaufsicht auf Bundes- und Länderebene vorgesehen sind.“ Der Datenschutzexperte beruft sich auf das Grundrecht auf Datenschutz in der Europäischen Grundrechtecharta, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in unserem Grundgesetz. Ob diese Pläne damit konform sind, das sei eine Frage, die muss das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz beziehungsweise der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Weichert ist sich sicher, dass die aktuellen Planungen in Hinsicht auf die Telekommunikationsüberwachung, aber auch in Hinblick auf die Regelung zum Datenschutzgesetz, die Prüfung der Gerichte nicht bestehen würde. Er betont: „Was hier geplant wird, schafft keine Rechtssicherheit, sondern bringt wieder mal sehr viel Unruhe und auch Politikverdrossenheit in unsere Gesellschaft.“
Auch Professor Federrath sieht gute Chancen bei einer Klage:
„Wenn man mal auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland schaut, dann stellt man fest, dass der Staat ganz offensichtlich seine Kompetenzen immer wieder überschritten hat und an der Stelle Grundrechte zu stark eingeschränkt hat. Das gilt auch für die Kategorie in die die Angriffe die hier angedacht sind fallen. Es gibt eine Art von Grundrecht auf Unversehrtheit des Computers, das nennen wir neues Computergrundrecht.
In diesem Sinne wären eben genau solche Angriffe auch nur im Rahmen des Grundgesetzes erlaubt, die Schranken sind also relativ eng. Es muss durch einen Richter angeordnet sein und darf eben nur im Falle bestimmter, besonders schwerwiegender Straftaten geschehen.“ Würden die vom BND geplanten Maßnahmen nun nicht auf den geltenden gesetzlichen Grundlagen angewendet, dann sähe Federrath das als einen guten Grund entsprechend zu klagen. Er sehe durchaus Chancen, dass solche Maßnahmen dann auch verboten würden.
Quelle : sputnik.de
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