Polizeichef fordert mehr Möglichkeiten bei DNA-Auswertung

  06 Dezember 2016    Gelesen: 646
Polizeichef fordert mehr Möglichkeiten bei DNA-Auswertung
DNA am Tatort darf laut Gesetz nicht auf Merkmale wie Augen- oder Hautfarbe untersucht werden. Der Fall der getöteten Studentin in Freiburg entfacht eine Debatte über den Sinn der Regel.
Nach der Festnahme im Fall der ermordeten Medizinstudentin Maria L. hat sich Freiburgs Polizeipräsident für eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren ausgesprochen. Bei der Tätersuche in diesem Fall hätte das massiv geholfen, sagte Polizeipräsident Bernhard Rotzinger der „Badischen Zeitung“ vom Dienstag. „Wir hätten wesentlich konzentrierter die Ermittlungen vorantreiben können.“ Bislang darf DNA, die an einem Tatort gefunden wird und wahrscheinlich vom Täter stammt, laut Gesetz nicht auf Merkmale wie zum Beispiel Augen-, Haar- oder Hautfarbe analysiert werden, um die Suche einzugrenzen.

Ein am vergangenen Freitag gefasster 17-Jähriger soll die Studentin Mitte Oktober vergewaltigt und ermordet haben. Ein Haar hatte die Ermittler auf seine Spur geführt. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) hatte bereits vor einigen Tagen, vor der Festnahme, mehr Möglichkeiten bei der Auswertung von DNA-Spuren gefordert und eine entsprechende Initiative angekündigt.

Nach der Festnahme des Tatverdächtigen setzte die Polizei am Montag mit Hochdruck ihre Ermittlungen fort. Sie will unter anderem prüfen, ob der 2015 als Flüchtling aus Afghanistan eingereiste Verdächtige die 19-jährige Medizinstudentin sich kannten. Der 17-Jährige hatte nach seiner Festnahme keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht. Bei ihren weiteren Ermittlungen will die Polizei nun abermals Zeugen aus dem persönlichen Umfeld der Studentin befragen, deren Leiche nach einem Partybesuch am 16. Oktober am Ufer des Flusses Dreisam gefunden worden war.


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