Weil der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II mit Ostdeutschland Ende 2019 auslaufen, müssen die Geldströme zwischen dem Bund und den Ländern neu geordnet werden. Mitte Oktober war bereits eine Grundsatzeinigung erzielt worden, wonach der Bund den Ländern ab dem kommenden Jahrzehnt 9,751 Milliarden Euro zusätzlich überweist, um in ganz Deutschland für einheitliche Lebensverhältnisse der Bürger zu sorgen.
Bund darf künftig bei der Mittelverwendung mitreden
Das sind fast 230 Millionen mehr als noch bei der Bund-Länder-Einigung vom 14. Oktober unterstellt. Grund ist nach Angaben aus Koalitionskreisen vom Dienstag die aktualisierte Steuerschätzung für die nächsten Jahre. Zudem sei als Anfangsjahr 2020 unterstellt statt 2019. Hinzu komme eine Folgewirkung aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur Entlastung von Ländern und Kommunen sowie die Schlussrate bei Konsolidierungshilfen. Im Gegenzug für die Milliarden sicherte sich der Bund Kontroll- und Mitspracherechte bei der Mittelverwendung. Außerdem werden einige Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geregelt.
Unter anderem ist vorgesehen, dass der Bund den Kommunen künftig direkt Geld zur Sanierung von Schulen zur Verfügung stellen kann. Bisher müsste er dafür den Umweg über die Länder gehen, ohne die korrekte Mittelverwendung prüfen zu können. Das Schulsanierungsprogramm des Bundes wird mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet. Die hoch verschuldeten Länder Saarland und Bremen bekommen ab 2020 jeweils 400 Millionen Euro zusätzlich, um ihre Schulden abzubauen und die Wirtschaft zu stärken. Zudem können die Standards in der Steuerverwaltung leichter als bisher per Mehrheitsentscheidung von Bund und Ländern beschlossen werden.
Die Grundgesetzesänderungen werden nun von Bundestag und vom Bundesrat beraten. Beide Parlamentskammern müssen jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, was nach dem Bund-Länder-Kompromiss in der vergangenen Woche als gesichert gilt.
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