“Der Ludwigshafener Fall wird sicherlich dazu führen, dass erneut die Frage diskutiert wird, ob man das Strafmündigkeitsalter von jetzt 14 Jahren nicht doch auf zwölf Jahre herabsetzen müsste.
Die Debatte führen wir schon seit langer Zeit, immer mit dem Ergebnis, es bei der jetzigen Regelung zu lassen, was ich auch für richtig halte”, sagte Bosbach der “Saarbrücker Zeitung”.
Falls sich der Tatverdacht erhärte, heiße das ja nicht, dass der Junge sanktionslos davon komme, erklärte Bosbach. “Selbstverständlich werden die zuständigen Jugendbehörden Maßnahmen ergreifen müssen, die den Jungen daran hindern, weitere Taten zu begehen”.
Quelle:nachrichtenxpress
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