Laut dem Rechtsanwalt Sergej Badamschin ist die Verteidigung von Iwanowa mit dem Gerichtsurteil nicht zufrieden und hat Berufung eingelegt. Er stellte eine Kopie der Berufungsklage in seinen Twitter-Account.
Falls das Urteil nicht geändert werden und sich auf denselben Paragraphen des Strafgesetzbuches (Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Organisation — Anm. d. Red.) berufen sollte, dann werde es keine Möglichkeit geben, eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu beantragen, sagte der Rechtsanwalt Ilja Nowikow. Die Anklage gibt sich mit dem Gerichtsurteil für Iwanowa-Karaulowa dagegen zufrieden. „Das Gesetz sieht für diese Straftat eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren vor. Ihre Handlungen wurden als Vorbereitung einer Straftat eingestuft, deshalb wurde sie zu einer halbierten Freiheitsstrafe, das heißt zu fünf Jahren Haft verurteilt", erklärte der Staatsanwalt Michail Resnitschenko. Zuvor hatte der Staatsanwalt fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Rubel (umgerechnet etwa 2350 Euro) für die 21-Jährige gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert. In der Gerichtssitzung sagte sie, sie bereue ihre Taten, verwies aber darauf, dass sie nicht im Begriff gewesen sei, an Kampfhandlungen oder an Terroranschlägen teilzunehmen, sondern ihren Geliebten hatte heiraten wollen. Bei der Vernehmung in der Gerichtsverhandlung sagte die Angeklagte aus, sie habe im Netz Kontakte mit ihrem IS-Werber aufgenommen, als sie noch zur Schule gegangen sei. Dem Staatsanwalt zufolge hatte sie bei den Verhören geäußert, sie halte die Aktivitäten des IS für berechtigt.
Quelle:sputniknews
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