Das Bundesinnenministerium und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben Entwicklungsminister Gerd Müller von der CSU widersprochen. Müller hatte vor kurzem gefordert, alle Asylbewerber und Flüchtlinge neu zu erfassen, die in den vergangenen zwei Jahren nach Deutschland gekommen waren. Er sagte, von vielen lägen noch keine Fingerabdrücke und biometrischen Passbilder vor.
Weil Tunesien und Marokko diese Daten aber verlangten, um abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, stocke die Abschiebung. Das sei daher nicht diesen Ländern anzulasten, sondern der fehlenden Erfassung von Asylbewerbern durch die deutschen Behörden.
„Die Nachregistrierung ist seit Herbst 2016 abgeschlossen“
Eine Sprecherin des Bundesamts für Migration sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.): „Die Neukontrolle aller eingereisten Flüchtlinge, wie Bundesentwicklungsminister Gerd Müller sie fordert, ist pauschal nicht notwendig. Dem Bamf liegen für alle 2015 eingereisten Flüchtlinge biometrische Daten vor. Das heißt, dass alle Menschen, die bei uns einen Antrag auf Asyl gestellt haben, erkennungsdienstlich mit ihrem unverwechselbaren Fingerabdruck bekannt sind.“
Das Bundesinnenministerium äußerte sich ähnlich. „Beginnend mit dem Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes im Februar 2016 wurden neu eintreffende, beziehungsweise noch nicht registrierte Asylsuchende erkennungsdienstlich erfasst“, sagte ein Sprecher der F.A.S. „Die Nachregistrierung von Asylsuchenden ist seit Herbst 2016 abgeschlossen.“
In einem Interview hatte Müller zudem betont, Marokko und Tunesien besäßen von all ihren Staatsbürgern biometrische Daten. Allerdings hat Tunesien nur angekündigt, seine Bürger bis zum Ende dieses Jahres erkennungsdienstlich zu erfassen. Wie weit diese Bemühungen fortgeschritten sind, ist unklar. Marokko hat bisher von 75 Prozent seiner Staatsbürger biometrische Daten gesammelt.
Tags: