Das Gericht gab damit in Teilen einer Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten statt. Dieser wollte erreichen, dass der Text nicht mehr öffentlich vorgetragen wird. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein.
Auftritt im "Neo Magazin Royale" wurde zur Staatsaffäre
Der ZDF-Satiriker hatte unter dem Titel "Schmähkritik" in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" im März vergangenen Jahres teils wüste Beschimpfungen gegen den Präsidenten vorgetragen und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Zur Begründung stellte Böhmermann bei seinem Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. Das Landgericht Hamburg hatte Böhmermann im Eilverfahren untersagt, bestimmte Passagen des Gedichts zu wiederholen. Weil Böhmermann die Entscheidung nicht hinnehmen wollte, setzte er Erdogan daraufhin eine Frist zur Klageeinreichung in der Hauptsache.
Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte vorab erklärt, sein Mandant habe Erdogan lediglich zeigen wollen, was Meinungsfreiheit ist. Man dürfe das Gedicht nicht losgelöst vom Kontext betrachten und schon gar nicht einzelne Passagen daraus. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger bezeichnete das Gedicht dagegen als "schwerste Verletzung der Menschenwürde unter dem Deckmäntelchen der Kunst".
Strafrechtliche Ermittlungen eingestellt
Erdogan ging auch strafrechtlich gegen Böhmermann vor. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte die Ermittlungen gegen den Moderator im vergangenen Oktober jedoch ein. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies eine Beschwerde Erdogans dagegen später als unbegründet ab. Ermöglicht hatte die Ermittlungen die Bundesregierung, die der Staatsanwaltschaft dafür wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches grünes Licht gegeben hatte. Die Bundesregierung will den umstrittenen Paragrafen zum Jahr 2018 abschaffen.
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