Der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer begründete sein Urteil damit, dass sich Facebook die Verleumdungen von Dritten nicht zu eigen gemacht habe - es seien Inhalte der Nutzer. Deshalb könne das Netzwerk nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden.
Anas Modamani war bekannt geworden, weil er in seinen ersten Wochen als Flüchtling in Deutschland ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel aufnahm. Bilder von dieser Szene gingen um die Welt und wurden fortan auf Facebook immer wieder für Hetze und Verleumdungen missbraucht.
Bildmontagen auf Facebook brachten den Syrer sowohl mit dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt als auch mit einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in München in Verbindung. Die Verbindungen waren frei erfunden, Modamani hatte mit den Vorfällen nichts zu tun.
Die diffamierenden Beiträge wurden auf Facebook hundertfach geteilt. Modamanis Anwalt Chan-jo Jun forderte deshalb von Facebook, dass nicht nur der jeweilige Originalbeitrag verschwindet, sondern dass auch alle Duplikate gelöscht werden.
Der Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil Chan-jo Jun dort seine Kanzlei hat. Die Entscheidung des Landgerichts dürfte aber nicht das letzte Wort in diesem Fall sein. Chan-jo Jun hatte für seinen Mandanten bereits vor der Entscheidung am Dienstag angekündigt, auch Schadensersatzansprüche durchsetzen zu wollen und eine höchstgerichtliche Entscheidung anzustreben.
Richter Volkmar Seipel hatte zunächst versucht, die beiden Seiten zusammenzubringen, eine außergerichtliche Einigung galt zeitweise als möglich. Am Ende kamen Facebook und Modamani aber offenbar doch nicht zusammen.
Als SPIEGEL-ONLINE-Reporter Fabian Reinbold Modamani zum Jahresanfang getroffen hatte, hatte der Flüchtling gesagt: "Ich liebe Facebook, ich habe über das Netzwerk eine Wohnung gefunden. Aber ich hasse Facebook auch, weil diese Photoshop-Sache einfach nicht aufhört."
Quelle : spiegel.de
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