Dorfbewohner aus der Umgebung seien eingeladen worden, bei der Tat zuzuschauen. Das Opfer sei nun in einer Klinik in Herat-Stadt und befinde sich in einem stabilen Zustand.
Fälle von Taliban-Selbstjustiz werden seit Monaten auch aus anderen Landesteilen gemeldet. Darunter waren Steinigungen, öffentliche Prügel und Exekutionen durch den Strang oder die Kugel. Menschenrechtsaktivisten warnen schon länger vor einer Rückkehr der archaischen Strafen der Taliban, die Afghanistan ausschließlich unter dem Scharia-Gesetz sehen wollen.
Mit solchen Mitteln hatten sie das Land vor Beginn der internationalen Intervention vor 15 Jahren regiert. Die Scharia ist die Summe aller Regeln für das Leben der Gläubigen in einer islamischen Gesellschaft.
Erst vor fünf Tagen hatten Taliban laut örtlichen Behörden in der nordafghanischen Provinz Badachschan eine Frau zu Tode gesteinigt. Ihr war vorgeworfen worden, eine außereheliche Beziehung zu haben. Der Mann war ausgepeitscht worden.
Im Jahr 2016 dokumentierten die Vereinten Nationen 41 solcher Bestrafungen. 38 Menschen starben. Die tatsächliche Zahl sei vermutlich höher.
Aber auch staatliche Gerichte sprachen in der Vergangenheit ähnliche Urteile. 2013 hatte sogar die afghanische Regierung die Wiedereinführung der Steinigung ins Spiel gebracht, nahm den Vorschlag aber nach internationalen Protesten zurück.
Die Ausweitung der Selbstjustiz der Islamisten geht einher mit mehr territorialer Kontrolle. Laut einem Bericht des Spezialinspekteurs des US-Senats für den Wiederaufbau in Afghanistan von Januar sind nur noch rund 57 Prozent des Landes in den Händen der Regierung.
Quelle : spiegel.de
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