Ein Offizieller ohne Namensnennung erklärt gegenüber dem französischen l'Obs Magazin zu dem Plan gegen das zu befürchtende Chaos:
Die Philosophie und der absolute Imperativ war es, den Frieden zu bewahren, also alle verfassungsmäßigen Regeln einzuhalten.
Ernstzunehmende Unruhen in der Bevölkerung waren zu erwarten. Der Plan sollte die Republik retten, indem der scheidende Premierminister im Amt gehalten und das Parlament einberufen würde.
Zustände jenseits der Unruhen von 2005 zu erwarten
Zunächst handelte es sich um einen informellen Plan, der nur einer kleinen Gruppe von Ministern sowie Regierungsräten und Stabschefs bekannt war. Mit steigender Beliebtheit Le Pens formten die Verantwortlichen den Plan jedoch von einer Idee in einen realistischen Notfallsplan um.
Die Polizei sorgte sich um extreme Gewaltausbrüche, Zusammenstöße zwischen links- und rechtsextremen Demonstranten oder Banlieue-Bewohnern, die einen Rutsch ins Chaos bedeutet hätten. Schon vor dem ersten Wahlgang am 23. April spiegelte sich in einer vertraulichen Nachricht des Geheimdienstes Frankreichs die Sorge der Nation wieder, denn alle lokalen Sicherheitsdirektionen waren geeint in der Furcht vor einem möglichen baldigen Notstand.
Am 5. Mai, zwei Tage vor Macrons Sieg über Le Pen, warnte das Direktorat für öffentliche Sicherheit, dass Demonstranten Brandbomben, Feuerwerkskörper und Mörsergranaten werfen könnten.
Da sich Frankreich seit den Anschlägen in Paris im Ausnahmezustand befindet, waren ohnehin bereits 50.000 Polizisten und Gendarmen sowie 7.000 Soldaten im Einsatz. Die übergeordneten Instanzen wiesen ihre regionalen Polizeichefs am 21. April an, detailliert zu formulieren, wie sie die Wut der Massen zu zügeln gedenken.
Le Pen hätte möglicherweise Notstandsartikel anwenden können
Der scheidende Premierminister Bernard Cazeneuve hätte im Falle von Le Pens Sieg bis zur Neuwahl der Nationalversammlung am 11. und 18. Juni im Amt bleiben sollen. Nach der französischen Verfassung muss der Premierminister nicht zurücktreten, wenn ein Präsident gewählt wird. Nur das Parlament ist in der Lage, den Premierminister abzusetzen (Artikel 8). Der Präsident hat lediglich das Recht der Ernennung eines Premiers. Le Pen hätte jedoch ihrerseits von Artikel 16 Gebrauch machen können, wenn es sich um einen akuten Notstand gehandelt hätte, und hierdurch Sondervollmachten erhalten.
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