Ermittler sagen, es liefere ihnen die Grundlage dafür, endlich auf Augenhöhe mit Terroristen und Schwerverbrechern zu kommen. Die besprechen Wichtiges längst nicht mehr offen am Telefon, sondern in verschlüsselten Chat-Apps.
Bürgerrechtler warnen vor einem Übergriff des Staates auf das Intimste der Bürger, dessen technische Folgen nur schwer abzusehen sind - und in Folge dessen auch private Informationen Unbeteiligter in den Händen von Behörden landen könnten.
Dazwischen: die Abgeordneten des Bundestags. Sie müssen im Schnellverfahren entscheiden, wie weit die Befugnisse der Ermittlungsbehörden reichen sollen, wenn sie sich in fremde Computer und Handys einhacken. Es geht um den Einsatz sogenannter Bundestrojaner - also um Schadprogramme, mit denen der Staat zum Hacker wird und Bürger gezielt ausspionieren kann.
Seit Monaten werden in Deutschland die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden erweitert - in vielen kleinen Schritten, so dass die Richtung leicht übersehen werden kann. Zuletzt wurde die die Videoüberwachung ausgeweitet, örtlichen Polizeidienststellen der massenhafte Zugriff auf Fotos der Personalausweise gestattet. Ach ja, und in einem Monat tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft.
Und jetzt wird erbittert gestritten und getrickst wegen des Staatstrojaners. Kritiker wittern einen "massenhaften Einsatz" dieser äußerst heiklen Ermittlungswerkzeuge.
Es geht dabei um zwei Dinge, die künftig bei vielen Ermittlungen erlaubt sein sollen:
das Mitlesen von Nachrichten in Echtzeit,
das Auslesen kompletter Telefone und Computer.
Die Angst der Ermittler: "going dark"
Da ist zum einen die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei wird ein Trojaner auf ein Gerät aufgespielt. Er kopiert die Kommunikation, noch bevor sie verschlüsselt werden kann - oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Polizisten und Geheimdienstler warnen schon seit geraumer Zeit vor dem Phänomen, das sie "going dark" nennen. Wegen gut verschlüsselter Chat-Dienste wie Signal, Telegram oder auch WhatsApp und dem Facebook Messenger können sie immer weniger Kommunikationsinhalte auffangen.
Anis Amri etwa benutzte auf Anraten seines Kontaktmanns von der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) Telegram. Kurz vor seinem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz verschickte er über den Dienst seine letzte Audio-Nachricht. "Gepriesen sei Gott. Ich bin jetzt in der Karre, verstehst du? Bete für mich Bruder!" Gut zwei Wochen zuvor hatte sein Chat-Partner, nach SPIEGEL-Informationen könnte es sich um einen hochrangigen IS-Kader handeln, Amri eine Audio-Botschaft geschickt, in der zum Dschihad aufgerufen wurde.
Den Inhalt der Nachricht konnten die Fahnder allerdings erst rekonstruieren, als sie Amris Handy in den Trümmern des entführten Lasters fanden. Zuvor hatte das Berliner Landeskriminalamt in einem Strafverfahren zwar zeitweise Amris Anrufe abgehört, aber die Maßnahmen wurden nicht verlängert. Die Kommunikation via Telegram wäre den Staatsschützern ohnehin verborgen geblieben.
Fälle wie der von Amri und anderer IS-Terroristen werden jetzt von den Behörden ins Zentrum gerückt: Das tat auch der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA) Peter Henzler am Mittwoch bei einer Anhörung im Bundestag. Er sagte gar, Kommunikation der Terroristen finde zu "hundert Prozent verschlüsselt statt". Mit dem Gesetz könne man endlich die "Ermittlungsfähigkeit der Behörden überhaupt erst herstellen".
Bürgerrechtler sehen in dieser Argumentation ein politisches Manöver. Der aktuelle Vorstoß folgt ihrer Meinung einem bekannten Muster: Dass neue Überwachungsmöglichkeiten des Staates erst in engem Rahmen eingeführt werden - und dann, wenn die politische Möglichkeit besteht, ausgeweitet werden.
Im konkreten Fall geht es nämlich um den Einsatz bei der Strafverfolgung.
Die Quellen-TKÜ soll künftig jenen Ermittlungen eingesetzt werden können, bei denen auch eine herkömmliche Telefonüberwachung erlaubt ist. Letztere wurde allein im Jahr 2015 in 6000 Verfahren insgesamt 32.000 Mal eingesetzt.
Auch die Online-Durchsuchung, die bereits seit 2008 in sehr engen Grenzen zur Terrorabwehr erlaubt ist, soll häufiger gestattet werden: Polizisten sollen sie künftig auch bei Straftatbeständen wie Hehlerei oder Drogenhandel anwenden können - insgesamt bei mehr über 70 Paragrafen, bemängelt Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.
Für diese Ausweitung sprechen gute Gründe: Rocker, Mafiosi, Einbrecher - auch die organisierte Kriminalität kommuniziert längst verschlüsselt. In Köln flogen zuletzt zwei mutmaßliche Geldautomaten-Sprenger auf, deren Blackberrys mit sogenannten Machine-to-Machine-SIM-Karten ausgestattet waren. Mit denen lässt sich nicht telefonieren, dafür sind die Datenströme für Strafverfolger nicht zu entschlüsseln.
Drohen "uferlose Grundrechtseingriffe"?
Datenschützer bemängeln, dass keine Ermittlungsmethode so sehr in den privaten Lebensbereich eingreift wie eine Online-Durchsuchung. Bei ihr werden auch private Fotos und Videos, besuchte Internet-Seiten, Notizen ausgewertet. Anders als bei einer Wohnungsdurchsuchung bekommen Betroffene davon erst einmal nichts mit, und auch unbeteiligte Partner könnten ausgespäht werden.
Und: Die Kritiker bemängeln, dass die Einsatzgrenzen bewusst unklar gelassen werden. Der Chaos Computer Club (CCC) warnt etwa davor, dass die Trojaner-Software, die nur zur Überwachung der laufenden Kommunikation eingesetzt wird (also Quellen-TKÜ), technisch weitere Fähigkeiten habe. So könnte es de facto häufiger zur deutlich umfassenderen Online-Durchsuchung kommen, durch die Hintertür. Der Verein hatte bei einer früheren Version eines Bundestrojaners bereits nachgewiesen, dass das Programm mehr konnte als laufende Kommunikation auszuwerten.
Auch die Opposition fürchtet das. Das Justizministerium "schere sich nicht um die technische Begrenzbarkeit der Eingriffe", sagt Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen. "Keiner weiß, ob der Trojaner das Handy-Mikrofon anschaltet, die Fotofunktion aktiviert oder die Tastatureingaben mitliest - und ob und wann er tatsächlich wieder abgeschaltet wird. So drohen uferlose Grundrechtseingriffe."
Was können die Bundestrojaner?
Tatsächlich wissen nur die Behörden selbst, wozu die Trojaner, die nun eingesetzt werden sollen, in der Lage sind. Aktuell sind zwei Programme für den Einsatz zugelassen - ihre Fähigkeiten: unklar. Neue Programme für Smartphones, die deutlich wichtiger geworden sind, werden mit Hochdruck entwickelt.
Die nun geplante rechtliche Ausweitung der Trojaner-Einsätze ist also in mehrerer Hinsicht heikel. Hinzu kommt, dass sie erst Ende Mai als "Formulierungshilfe" aus dem Bundesjustizministerium von Heiko Maas (SPD) auftauchte - als Ergänzung zu einer eigentlich schon festgezurrten Reform der Strafprozessordnung.
Das Parlament soll sie nun Ende Juni beschließen. Das Tempo ist so hoch, dass es bisweilen quietscht. Die Datenschutzbeauftragte Voßhoff erfuhr von den konkreten Plänen eigenen Angaben zufolge erst aus den Medien und hatte nicht einmal Zeit, die Vorschläge in Ruhe zu prüfen.
Der vorige Anlauf, den Einsatz eines Staatstrojaners zumindest für das BKA zu regeln, wurde 2016 vom Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen verworfen. Dem neuen Versuch, den Einsatz des für Ermittler so wichtigen Werkzeugs zu regeln, könnte ein ähnliches Schicksal drohen.
Quelle : spiegel.de
Tags: