Bei der Beschwerde geht es ausschließlich um das Auswahlverfahren bei der Besetzung - Straubs Qualifikation steht nicht in Frage. Der Deutsche war zuvor Berater von EZB-Direktor Benoit Coeure. Davor war der promovierte Volkswirt in verschiedenen Funktionen bei der Notenbank tätig. Die EZB hatte seine Ernennung zum Berater des Präsidenten und Koordinator des Beraterstabs des Direktoriums im Februar angekündigt. Personalratschef Carlos Bowles der die Beschwerde einreichte, hat nun bis Ende Juli Zeit, um den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.
Quelle. reuters.de
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